Leserfrage Alkohol auf der Jugend­party

Leserfrage - Alkohol auf der Jugend­party

Endlich 16. Eltern sollten bei der Party nach dem Rechten sehen.

Unsere Tochter will ihren 16. Geburts­tag feiern und bei der Party auch Alkohol ausschenken. Dürfen wir das erlauben?

Ja, aber dann gilt für Sie die elterliche Aufsichts­pflicht. Falls ein Gast zu sehr angetrunken ist, können Sie sich wegen fahr­lässiger Körperverletzung strafbar machen. Außerdem kann der Jugend­liche Schaden­ersatz fordern, etwa wenn er ins Kranken­haus musste. Sie sollten also unbe­dingt ab und zu nach dem Rechten sehen. Wichtig ist auch, die Eltern der Gäste zu fragen, ob sie einverstanden sind. Anders sieht es bei Feiern im öffent­lichen Raum aus. Dort greift das Jugend­schutz­gesetz. Es verbietet Alkohol für Kinder unter 14 Jahren. Wer älter ist, darf Bier, Wein, Sekt trinken – aber nur unter Aufsicht, und keine Spirituosen. Ab 16 Jahren schreibt das Gesetz die Aufsicht nicht mehr vor. Ab 18 sind auch Spirituosen und Alkopops erlaubt.

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