Lebens- und Renten­versicherung im Check

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Theodor Pischke
  • Wissenschaftliche Leitung: Stephan Kühnlenz
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Lebens- und Renten­versicherung im Check Welche Versicherer am besten wirt­schaften freischalten

Im Test: Wir haben 68 Lebens­versicherer analysiert und für die Jahre 2019 bis 2023 ermittelt, ob sie mit ihren Kapital­erträgen ihre Garan­tieverpflichtungen erfüllen konnten. Und wir haben geschaut, wie viel die Versicherer mit den Beiträgen der Kunden erwirt­schaften.

Ausschüttungs­quote

Die Quote zeigt, wie viel Prozent der Summe aus Kapital­erträgen, Risiko­ergebnis und übrigem Ergebnis (vor allem Kost­ener­gebnis) der Versicherer an die Versicherten weiterge­geben hat. Grund­lage sind die Daten gemäß Mindestzuführungsverordnung (MindZV). Ist die Ausschüttungs­quote größer als 100, wirken Sonder­effekte wie Zinsen auf das Eigen­kapital des Versicherers.

Finanz­kraft

Das Verhältnis aus Kapital­erträgen und Garan­tieverpflichtungen gemäß MindZV ist die Finanz­kraft. Die Zahl 100 bedeutet, dass die Garan­tieverpflichtungen voll und ganz aus Kapital­erträgen gedeckt werden können. Werte über 100 zeigen eine Über­deckung: Der Versicherer hat mehr Kapital­erträge erwirt­schaftet als für die Erfüllung der Garan­tien notwendig. Werte unter 100 bedeutet eine Unter­deckung: Der Versicherer kann die Garan­tieverpflichtungen nicht voll­ständig aus Kapital­erträgen decken.

Kundenzins

Der Kundenzins sagt aus, wie gut der Versicherer mit dem Kunden­guthaben wirt­schaftet und wie viel Kapital­erträge er damit erzielt hat. Die Prozent­zahl gibt an, wie hoch die Rendite auf das Kunden­guthaben ist.

Lebens- und Renten­versicherung im Check Welche Versicherer am besten wirt­schaften freischalten

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 10:04 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    @winzof: Leider können wir Ihnen nicht mit detaillierten Infos dazu dienen. Vielleicht gibt es bei der britischen Schwester-Organisation which weitere Infos dazu: www.which.co.uk/about-which/contact-us
    Eine andere Frage ist, ob Sie es sich leisten können, auf den Berufsunfähigkeitsschutz zu verzichten. Prüfen Sie, ob es für Sie einen (bezahlbaren), Berufsunfähigkeitsschutz gibt, der nicht in Verbindung mit einer Altersvorsorge erworben werden muss: www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-im-Test-4881349-0
    Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können dem Abschluss eines neuen Vertrages entgegenstehen. Unter Umständen macht es dann Sinn, auch an einen Kombi-Vertrag aus KLV + Berufsunfähigkeitsschutz festzuhalten, um den Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu verlieren. (maa)

  • winzof am 03.05.2020 um 18:59 Uhr
    Tests von britischen Lebensversicherungen

    Ich habe vor vielen Jahren eine KLV (mit BUZ) bei der Standard Life abgeschlossen. Diese wie auch andere britische Lebensversicherer werden von Ihnen und auch anderen deutschen Organisationen so gut wie nie getestet - offenbar weil ihr Marktanteil in Deutschland zu gering ist. Wo kann ich (gerne auch englischsprachige) Tests finden?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2020 um 10:11 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    @ltdeta: Ob es für Sie sinnvoll ist, Ihren Vertrag jetzt noch still zu legen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, können wir von hier aus nicht beurteilen, denn wir kennen ja die Bedingungen nicht. Bedenken Sie aber bitte, dass neue Verträge zumindest nicht besser verzinst sein werden als der Bestehende. Zudem werden Gebühren für einen neuen Vertrag fällig. Wegen des für Ihre derzeitigen Einzahlungen geltenden Rechnungszinses schauen Sie bitte in die Vertragsbedingungen und fragen Sie direkt bei der Debeka nach, es kommt auf Ihren Vertrag an. Prüfen Sie Ihren Vertrag, möglicherweise können Sie ja wie im Artikel beschrieben, auf dem ursprünglich vereinbarten Rechnungszins bestehen. Lassen Sie sich bei der Prüfung der Bedingungen ggf. von der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes helfen. www.verbraucherzentrale.de (PH)

  • Ltdeta am 22.04.2020 um 07:23 Uhr
    Debeka Pensionskasse fehlende Informationen

    Hallo,
    1. Ich habe seit 2004 eine Rentenversicherung (Tarif PA1 M(5)/A Dynamik) bei der DEBEKA
    Im Bericht zur Überschussbeteiligung wurde 2017 letztmalig der garantierte Rechnungszins von 3,25% erwähnt. Seit dem fehlt diese Angabe. Habe ich hier einen Anspruch auf die Information?
    2. Für die Jährl. Beitragserhöhung finde ich (auch in den Vertragsbedingungen) keine Information ob der Garantiezins bei Vertragsabschluss oder der aktuelle gilt. Wie komme ich an diese Information?
    3. Kann ich die Pensionskasse wechseln oder ist das nicht empfehlenswert bei einem Altvertrag von 2004?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2020 um 11:14 Uhr
    Bestehende Riesterrente - Garantiezins 0,9%

    @BernieKHB: Prüfen Sie, ob bei der letzten Beitragserhöhung in Ihrem Vertrag nur ein garantierter Zinssatz von 0,9 % angesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Debeka-Kunden die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes auf ihre Beitragserhöhung verlangen. Man kann das zuerst auf dem außergerichtlichen Weg versuchen (Widerspruch gegen die Verringerung der Verzinsung gegenüber dem Versicherer, Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung des Widerspruches, Anrufung des Ombudsverfahren). Wie der Fall des im Artikel erwähnten Lesers zeigt, kann es passieren, dass Sie einen Rechtsanwalt brauchen, weil die Debeka erst nach Beschreiten des Gerichtsweges einlenkt. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit den Eigenbetrag im Riester-Vertrag. Ist er optimal auf die Förderung ausgerichtet? Zuwenig führt zur Kürzung der Zulagen. Zu viel führt dazu, dass ein Teil der Einzahlung ungefördert bleibt. (maa)