Lakritzerzeugnisse: Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor Produkten, die mehr als 0,2 Prozent Glycyrrhizin enthalten. Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der spätestens ab Mai 2006 auf der Verpackung von Lakritzerzeugnissen ihr Glycyrrhizinsäuregehalt und Ammoniumsalz angegeben werden muss. Der Warnhinweis lautet „Enthält Lakritz – bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden“.
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