Nach einem dreitägigen Privatklinikaufenthalt in der Türkei blieb eine Mutter auf Behandlungskosten von rund 1 925 Euro für ihre 12-jährige Tochter sitzen. Sie hatte für den Urlaub keinen Auslandsreisekrankenschutz abgeschlossen und wollte nach der Rückkehr knapp 2 300 Euro für die Behandlung von ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurück.
Generell gilt: Die Kasse zahlt für ambulante und stationäre Behandlungen innerhalb der Europäischen Union und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie mit der Türkei. Sie übernimmt die Kosten aber nur bis zur Höhe der Krankenkassensätze des Reiselandes. Das gilt auch für Rechnungen von Privatärzten und -kliniken. Die türkische Sozialversicherung hätte für eine Behandlung in einem staatlichen Krankenhaus etwa 370 Euro erstattet. Genau diese Summe erhielt die Mutter (Hessisches Landessozialgericht, Az. L 8 KR 395/16).
Tipp: Ein Arztbesuch im Ausland kann teuer werden, denn die Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten. Für Reisen außerhalb Europas kommt sie gar nicht auf. Ein Auslandsreisekrankenversicherer deckt auch Behandlungskosten bei Privatärzten ab. Den Schutz gibt es ab 10 Euro im Jahr. Der jüngste Test Auslandskrankenversicherung, vom März 2017, ist dazu kostenpflichtig abrufbar.
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