
Dieter Zetzsche und seine Ehefrau sind an geschlossenen Immobilienfonds von IBH beteiligt. Sie sind empört darüber, dass ihre Nein-Stimmen bei einer Abstimmung im Ergebnis nicht zu erkennen sind. © Martin Jehnichen
Anleger verlustreicher geschlossener Immobilienfonds von IBH sind empört: Ihre Stimmen tauchten nicht im Ergebnis einer Abstimmung auf.
[Update 12.3.2024] Heftige Kritik an Ex-Liquidatorin der IBH
Frank Bassermann, seit 2022 Liquidator von IBH-Fonds, hat Anlegern im Februar 2024 von Problemen berichtet: Er habe fast leere Konten, hohen Leerstand und Rückstände vorgefunden, etwa bei Hausgeldern, Versicherungen und Energieversorgern. Die abgesetzte frühere Liquidatorin Aif Invest GmbH, Berlin, und ihr Ex-Chef seien im Januar 2024 dazu verurteilt worden, 510 000 Euro zurückzuzahlen. Aif bestritt die Darstellung in dem Schreiben gegenüber Finanztest und sieht ihre Arbeit diffamiert. Der Ex-Chef nannte das Urteil „überraschend und rechtsfehlerhaft“ und kündigte eine Berufung an. In Parallelverfahren hätten Richter zum Teil andere Rechtsauffassungen vertreten. Bei Aif ist seit 23. Februar 2024 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 36a IN 638/24). Das Amtsgericht München hatte die Aif im August 2022 als Liquidatorin von 15 geschlossenen Immobilienfonds von IBH abberufen, das Amtsgericht Chemnitz von fünf weiteren. Aif hat dagegen Beschwerde eingelegt. Bassermann berichtet, für drei Fonds habe das Oberlandesgericht Dresden seine Bestellung mittlerweile bestätigt.
Das Amtsgericht München begründete die Abberufung auch mit nicht gezählten Nein-Stimmen von Anlegern bei Abstimmungen. Unschön: Ein Verkauf vieler Fondsimmobilien an die Primus-Valor-Gruppe ist geplatzt, sie fordert nun Schadenersatz.
Abstimmungsergebnis ohne Nein-Stimmen
Im Oktober 2020 haben sich mehrere Anleger geschlossener Immobilienfonds von IBH empört bei Finanztest gemeldet. Einer ist Dieter Zetzsche, der mit seiner Frau an drei Fonds beteiligt ist. Bis 14. September 2020 sollten die Anleger von insgesamt 20 IBH-Fonds schriftlich über den Ausschluss der Großgesellschafterin CCI abstimmen. „Wir haben bei allen drei Fonds mit Nein gestimmt“, sagt Zetzsche. Ende September teilte die Liquidatorin ihrer Fonds, die Aif Invest GmbH aus Berlin, aber als Ergebnis mit: „100 % Ja-Stimmen / 0 % Nein-Stimmen“.
Offener Konflikt
Wie wir berichtet hatten, haben die 20 IBH-Fonds viele Probleme und sollen liquidiert werden. Liquidatorin Aif und Großgesellschafterin CCI werfen sich gegenseitig vor, Anlegern zu schaden.
Pflicht zur Zustimmung?
Für Aif-Invest-Chef Martin Staratschek ist der Ausschluss von CCI existenziell für die Fonds. Er erklärt, in solchen Fällen hätten die Gesellschafter, also auch die Anleger, die Pflicht zuzustimmen. Pflichtwidrig ablehnende Stimmen tauchten daher im Ergebnis nicht als Nein-Stimmen auf.
Einstweilige Verfügung
CCI sieht das anders und hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Aif Invest wiederum hat Widerspruch eingelegt. Der Ausgang ist offen.
Tipp: Als Anleger geschlossener Fonds können Sie gegebenenfalls gegen gefasste Beschlüsse vorgehen. Es ist aber aufwendig und oft nur mithilfe eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu schaffen.
-
- Fast alle Immobilien eines geschlossenen Fonds werden zwangsversteigert, aber die Anleger erfahren erst Jahre später davon. Klingt unglaublich, ist aber bei fünf Fonds...
-
- Ein Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg hat als Rechtsanwalt Anleger vertreten und war auch für die Käuferin ihrer Fondsanteile aktiv. Stiftung Warentest setzt...
-
- Wer in eine unternehmerische Beteiligung investiert hat, fragt sich: Wie viel ist die Immobilie, der Solarpark oder das Flugzeug wert, in das mein Unternehmen investiert...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Die schriftliche Begründung :„ Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtssprechung anerkannt, dass es bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen zu einer Zustimmungspflicht aller Gesellschafter kommen kann, wenn die sogenannte gesellschaftliche Treuepflicht dies gebietet. In einer Publikumsgesellschaft wie der vorliegenden führt diese Zustimmungspflicht bei der Beschlussfassung mit existentieller Bedeutung dazu, dass alle nicht bzw. pflichtwidrig abgegebenen Stimmen so zu behandeln sind, als wären sie entsprechend der bestehenden Verpflichtung abgegeben worden.“Somit ist auch mein Verhalten nach Einschätzung von Herrn Staratschek pflichtwidrig, wenn ich das Verhalten der CCI, seinem bisherigem Partner, nicht so bewerte wie er. All diese Maßnahmen werden auch mein Geld kosten, denn die Honorare der Anwälte sind hoch. Ich kann auch hier nur wiederholen: Herr Staratschek vertritt nicht meine Interessen! Lässt mich Kleinanleger das Deutsche Rechtssystem in Stich?
Wozu eine Abstimmung durchführen wenn alle Enthaltungen und Gegenstimmen als unzulässig definiert werden. Das Rechtsverständnis von Herr Staratschek entspricht einem Autokraten. Weder die DDR-Regierung noch die aktuellen Herrscher in Diktaturen streichen die Gegenstimmen. Wenn dies in unserem Rechtsstaat zulässig ist, dann lebe ich im falschen Land. Dieser Mann ist untragbar und leidet an Realitätsverlust. Mal sehen wie es den Anlegern gelingt ihr Geld vor den langen Fingern des Liquidators zu schützen. Damit haben offensichtlich auch Großanleger ihre Schwierigkeiten. Die Gier des Menschen ist seine schlimmste Eigenschaft.