Hamburger Umweltinstitut vergibt Preis an Uschi Glas Preisgeber sind falsch informiert

Die Verleihung eines Preises des Hamburger Umweltinstituts an Uschi Glas, weil diese “neues Wissen über aktuelle Testmethoden geschaffen“ habe, beruht auf falschen Informationen über den von der Stiftung Warentest durchgeführten Test zu Versandkosmetika, bei dem die „Uschi Glas hautnah Face Cream“ im April 2004 mit „Mangelhaft“ bewertet worden ist.

Testmethoden nicht fragwürdig

Am 30. November 2005 wird der Preis „Laien schaffen Wissen“ in München an Uschi Glas verliehen. In einer dazu herausgegebenen Pressemitteilung des Hamburger Umweltinstituts vom 9. November 2005 heißt es zur Begründung: „In dem Verfahren Kosmetikunternehmen gegen Stiftung Warentest wurden fragwürdige Testmethoden der Stiftung Warentest erkennbar.“ Diese Aussage ist falsch. Das Landgericht Berlin kam in seinem Urteil vom 14. April 2005 (AZ 27 0 922/04), mit dem es die gegen die Stiftung Warentest erhobene Klage abwies, zu dem Ergebnis, dass der Test neutral, sachkundig und objektiv durchgeführt wurde.

Probandinnen nicht schwer- oder hautkrank

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Umweltinstitutes zur Preisverleihung: “Das von der Stiftung Warentest beauftragte Institut führte seine Versuche unter anderem an schwerkranken Menschen durch. Ebenso wurden wegen eines völlig ungeeigneten Versuchsaufbaus wesentliche Faktoren nicht ermittelt wie z.B. fehlende Kontrolluntersuchungen, falsche Probandenauswahl.“ Auch diese Aussagen sind falsch. Die insgesamt 269 – im Falle der Uschi Glas hautnah Face Cream 29 – eingesetzten Probandinnen waren weder schwerkrank noch hautkrank. Im Urteil des Landgerichts Berlin heißt es hierzu, dass die behaupteten Hautreizungen bei den Testpersonen in fachlich einwandfreier Weise zutreffend ermittelt worden seien. Es sei „weder dargetan, noch ersichtlich..., dass ausgerechnet auf das Produkt „Face Cream“ solche Probandinnen angesetzt worden wären, die Hauterkrankungen aufgewiesen bzw. Medikamente eingenommen hätten, während bei den untersuchten Produkten der Konkurrenz gesunde Personen, die keine Medikamente genommen haben, ausgewählt worden wären. Entscheidend ist, ....dass geeignete Testpersonen ausgewählt wurden, woran die Kammer keinen Zweifel hat“.

Renommiertes Prüfinstitut

Das von der Stiftung beauftragte Prüfinstitut ist das für Prüfungen von Kosmetika in Deutschland führende und international renommierte „Institut Dr. Schrader“. Wörtlich heißt es hierzu im Urteil: “Dass das Prüfinstitut gegen die bei vergleichenden Warentests gebotene Neutralität verstoßen hätte, ist weder nachvollziehbar dargetan noch sonstwie ersichtlich.“

Preisverleihung nicht nachvollziehbar

Die Preisverleihung an Uschi Glas durch das Hamburger Umweltinstitut ist daher nicht nachvollziehbar. „Bedauerlicherweise hat sich das Hamburger Umweltinstitut vor der Entscheidung über die Vergabe des Preises nicht ausreichend über die Sachlage informiert“, so Dr. Werner Brinkmann, Vorstand der Stiftung Warentest.

Mitarbeiter darf nicht teilnehmen

Die Bitte der Stiftung Warentest, einen ihrer Mitarbeiter an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen, um Journalistenfragen beantworten zu können, hat das Hamburger Umweltinstitut abgelehnt.

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