
Gemeinnützig vererben. Mit einer Nachlassspende kann jeder gute Zwecke fördern – etwa Kinderhilfswerke oder Umweltschutz. © Getty Images / FG Trade Latin
Wer sein Erbe oder Teile davon einer Organisation hinterlassen will, muss das im Testament festlegen. Wir sagen, wie gemeinnütziges Vererben funktioniert.
Kinderschutz, Tierrettung, Umweltprojekte oder Denkmalpflege – es gibt viele Ideen und Vorhaben, die es wert sind, gefördert zu werden. Jeder kann gemeinnützige Vereine und andere Organisationen zu Lebzeiten unterstützen. Aber auch nach dem eigenen Tod ist das noch möglich: durch gemeinnütziges Vererben beziehungsweise eine Nachlassspende. Das heißt: Menschen vererben oder vermachen der sozialen Organisation ihr Vermögen oder Teile davon.
Das gemeinnützige Vererben bietet neben dem Gefühl, Gutes zu tun, einen besonderen Anreiz: Als gemeinnützig anerkannte Organisationen müssen keine Erbschaftsteuer zahlen – egal, wie groß das erhaltene Vermögen ist. Für Menschen, die keine Angehörigen haben, spielt außerdem oft der Wunsch eine Rolle, dass ihr Vermögen nicht an den Staat geht. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären in fünf Schritten, wie gemeinnütziges Vererben sinnvoll im Testament geregelt werden kann – von der Auswahl einer seriösen Organisation bis hin zum sicheren Verwahren des Testaments.
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- Erbfälle mit Bezug zum Ausland können die Erben vor Schwierigkeiten stellen. Dürfen Vererbende das Recht ihrer Heimat wählen, sollten sie das tun.
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- Per Vermächtnis können Sie anderen Teile Ihres Vermögens zusprechen. Wir sagen, wozu das gut ist, wie Sie ein Vermächtnis anordnen und was für die Erbschaftsteuer gilt.
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- Nicht alle, die fürs Alter mit einer privaten Rentenversicherung sparen, tun das nur für sich. Viele wollen ihre Rente später vererben. Das hat aber auch Nachteile.
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Wieso sollte ich irgendeine Organisation im Testament bedenken? Weil ich naiv genug bin evtl? Wohltätigkeit ist nur eine andere Form der Perversion, weil sie dazu dient, den Status quo aufrecht zu erhalten. Die Skandale von Terre des Hommes, SOS Kinderdorf, Oxfam und anderen kommen noch hinzu. Schönstes Beispiel ist natürlich die Kirche, deren ungeachtet ihrer grandiosen Verbrechensgeschichte weiterhin staatlich und privat subventioniert ihr Unwesen treiben darf.