Der Versicherungsrechtler Prof. Hans-Peter Schwintowski hat das Presseversorgungswerk (PVW) aufgefordert, die garantieren Überschussbeteiligungen den Lebensversicherungs-Kunden auch wirklich gutzuschreiben. Sonst müsse die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) „darauf drängen“, dass den Kunden gegebene Garantien eingelöst werden, sagte Schwintowski der Zeitschrift Finanztest.
Beim PSV sind Journalisten und andere Medienschaffende versichert. Hintergrund: In den jüngsten Standmitteilungen zu den PSV-Lebensversicherungen sind für 2003 bisher deutlich geringere erreichte Überschussbeteiligungen ausgewiesen als noch 2002. Dabei geht es je nach Vertrag um Beträge bis zu einigen Tausend Euro. Dabei schrieb das PVW noch 2002 in der Standmitteilung: „Die Leistung aus der bisher erreichten Überschußbeteiligung können wir Ihnen für den Ablauf bereits heute garantieren.“ Sie dürfte also gar nicht geringer werden.
Des Rätsels Lösung: Bisher hat das PVW den bei Vertragsende fälligen Schlussüberschuss in die Überschussbeteiligung eingerechnet, 2003 wird er getrennt ausgewiesen. Die erreichte Überschussbeteiligung fällt also geringer aus. Allerdings ist der Schlussüberschuss für den Kunden nicht garantiert. In wirtschaftlich schlechten Zeiten wird er aufgezehrt, um zunächst die Garantieleistungen für alle Versicherten zu erbringen. „Wenn ein Versicherer von einer einmal garantierten Überschussbeteiligung nach unten abweicht, ist dies ein Missstand, den die BaFin nicht hinnehmen dürfte“, sagte Schwintowski. Überschuss-Angaben in einer Standmitteilung seien rechtsverbindlich. Informationen zum Presseversorgungswerk finden sich in der November-Ausgabe von Finanztest.
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