Finanztest Januar 2004 Erben und Vererben: Teilen statt streiten

Allein in diesem Jahrzehnt werden 15 Millionen Haushalte insgesamt gut 1,4 Billionen Euro erben. Doch weniger als die Hälfte der Deutschen schreibt ein Testament. Deshalb bestimmt in den meisten Fällen die gesetzliche Erbfolge, wer das Vermögen bekommt. Die Januar-Ausgabe von Finanztest bietet einen Leitfaden für Erben, der die rechtlichen Grundlagen erläutert und zeigt, wie Erben eine Erbschaft gut geregelt werden kann.

Die Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Erbberechtigt sind die Angehörigen sowie der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner. Ein Testament ist nötig, wenn man das Erbe anders aufteilen oder andere als Erben berücksichtigen möchte, als das Gesetz vorsieht. So kann auch der Lebensgefährte, ein guter Freund oder der Sportverein etwas erben.

Streitigkeiten im Erbfall kann es trotzdem geben: Ehepartner und nahe Angehörige, die übergangen wurden, können den sogenannten Pflichtteil des Erbes einfordern. Auch wenn feststeht, wer wie viel erbt, ist das Erbe noch nicht aufgeteilt. Wer zieht in das Haus? Wer fährt das Auto weiter? Welche Dinge gehören überhaupt zum Nachlass? Finanztest gibt Hinweise, wie man unnötige Konflikte verneidet. Auch der Staat will etwas abhaben von dem Vermögen, das die Deutschen einander vererben. Den Staat umgehen kann, wer sein Vermögen schon vor seinem Tod verteilt. Allerdings muss er dabei geschickt vorgehen, denn auch bei der Schenkung ist der Fiskus mit von der Partie. Ausführliche Informationen zum Erbschaftsrecht finden sich unter www.test.de/testament.

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