Finanztest August 2005 Gut gemeint – schlecht ausgemacht: Die Jahresbescheinigung für Kapitalerträge

Die Jahresbescheinigung der Banken soll das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern – doch Kapitalanleger müssen aufpassen, dass sie keine Angaben zu ihrem Nachteil übernehmen. Denn wichtige Eintragungen können falsch sein oder fehlen ganz. Statt die Steuererklärung im Handumdrehen zu erledigen, verbringen Anleger viel Zeit mit der Kontrolle der Jahresbescheinigung. Welche Fehlerquellen es gibt und wie man sie umgeht, steht in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Die Jahresbescheinigung ist neben Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung der dritte Nachweis, den Kapitalanleger für ihre Zinsen und Dividenden von den Banken erhalten. Zuerst zeigt sie, was wo in der Steuererklärung einzutragen ist, doch die summarische Aufstellung verleitet zu Fehlern. Wenn man sich davon täuschen lässt und die Eintragungen eins zu eins übernimmt, ist das häufig zum eigenen Nachteil. Wer die Eintragungen aller drei Nachweise vergleicht, wird mit einem Wirrwarr von Zahlen konfrontiert. Denn durch die unterschiedliche Aufstellung der Kapitalerträge stimmen die Angaben nicht überein. Trotzdem sollte man Fehler auf der Jahresbescheinigung umgehend von seiner Bank korrigieren lassen, damit sie als Beweis gegenüber dem Finanzamt dient. Denn obwohl niemand zur Abgabe der Jahresbescheinigung gezwungen ist, kann die Behörde sie nachträglich zur Steuererklärung anfordern.

Die Banken tragen übrigens ihren Teil zu diesem Verwirrspiel bei. Sie sind zwar dazu verpflichtet, ihren Kunden kostenlos eine Jahresbescheinigung auszustellen. Ein einheitliches Muster gibt es dafür allerdings nicht. So müssen sich Kunden mit mehreren Depots und Konten immer wieder aufs Neue einarbeiten.Ausführliche Informationen zu Jahresbescheinigungen finden sich in der August-Ausgabe von Finanztest.

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