Nur etwa ein Viertel der rund 40 Millionen Telekom-Kunden hat einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) bei der Telekom beantragt. Damit haben die wenigsten Kunden die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung zu erkennen und Forderungen wirksam einzuklagen. Denn vor Gericht muss in der Regel der Kunde beweisen, dass seine Rechnung falsch ist.
Den EVN muss die Telekom auf Verlangen kostenlos zur Verfügung stellen. Er listet die Anrufzeit, Dauer, Kosten und jede angewählte Rufnummer vollständig auf.
Tipp: Achten Sie in Ihrem EVN auf so genannte Doubletten, Nullsekundengespräche und undokumentierte Verbindungen. Bei Doubletten erscheint das gleiche Telefongespräch zeitgleich oder wenig zeitversetzt zweimal. Bei Nullsekundengesprächen erscheinen Kosten, obwohl keine Verbindung zustande gekommen ist. Es kann auch sein, dass keine Zielrufnummer oder Verbindungszeit angegeben wird, aber trotzdem Kosten erscheinen.
Einen Antrag für einen EVN erhalten Telekom-Kunden bei der kostenfreien Rufnummer 0 800/3 30 10 00 oder im T-Punkt-Laden. Die Rechnungen können bei Bedarf auch online eingesehen werden. (www.telekom.de; Link „Kundenservice“.)
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