T-Aktie Die Telekom bietet einen Vergleich an

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T-Aktie - Die Telekom bietet einen Vergleich an

Telekom. Um die T-Aktie gab es jahre­lang Ärger. © picture alliance / Geisler-Fotopress

Im Streit um fehler­hafte Angaben im Börsen­prospekt zum dritten Börsengang der Telekom ist eine Lösung in Sicht. test.de erläutert die Details.

Angebot an Aktionä­rinnen und Aktionäre

Mehr als 20 Jahre, nachdem die dritte Tranche der T-Aktien auf den Markt kam, hat die Telekom betroffenen Anle­gerinnen und Anlegern im Kapital­anleger-Muster­verfahren vor dem Ober­landes­gericht Frank­furt ein Vergleichs­angebot unterbreitet. Demnach erhalten Aktionäre den ursprüng­lichen Emissions­preis von 66,50 Euro beziehungs­weise 63,50 Euro abzüglich der Dividenden und eventuellen Verkaufs­erlöse zuzüglich 70 Prozent der Zinsen, die auf die ausstehende Forderung aufgelaufen sind. Für alle, die die Aktie noch im Depot haben, wird ein fiktiver Wert von 16,50 Euro angenommen, der ebenfalls abge­zogen wird.

Beispiel­rechnungen

Wie die Vergleichs­angebote im Detail aussehen, hängt davon ab, ob Anleger die Aktien noch halten oder schon verkauft haben. Sie müssen die Aktien zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000 gekauft haben und die Ansprüche dürfen nicht verjährt sein.

Beispiel: Eine Anlegerin hat im Juni 2000 insgesamt 50 Aktien zum Preis von 63,50 Euro erworben. Sie hat dafür 3 175 Euro gezahlt. Die Telekom rechnet noch Kauf­kosten von 47,63 Euro oben drauf, macht 3 222,63 Euro. Als Frühzeichnerin bekommt die Anlegerin noch fünf Bonus­aktien. Ab diesem Zeit­punkt beziehen sich die Dividendenzah­lungen daher auf 55 Aktien. Als Rest­wert setzt die Telekom 55 mal 16,50 Euro an, das sind 907,50 Euro.

Das Vergleichs­angebot sieht so aus: 3 222,63 Euro minus Dividenden von 667,35 Euro minus Rest­wert von 907,50 Euro – das ergibt die Haupt­forderung von 1 647,78 Euro. Hinzu kommen 70 Prozent der aufgelaufenen Zinsen, das sind 1961,44 Euro – macht zusammen 3 609,22 Euro.

Bei einem Anleger, der die Aktien verkauft hat, rechnet die Telekom nicht mit dem fiktiven Wert von 16,50 Euro, sondern dem tatsäch­lichen Verkaufs­kurs. Auch hierfür werden Kosten berück­sichtigt. Erfolgte der Kauf vor dem 31. Dezember 2001, gab es keine Bonus­aktien.

Ansprüche fast komplett befriedigt

Marc Tüngler, Haupt­geschäfts­führer der Deutschen Schutz­ver­einigung für Wert­papier­besitz (DSW), empfiehlt, das Angebot anzu­nehmen. Die geltend gemachten Ansprüche würden fast komplett befriedigt. Lediglich ein kleiner Teil der Zinsen bleibe außen vor. Wer nicht akzeptiere, dem müsse klar sein, dass der weitere Rechtsweg lang und kost­spielig werden dürfte. Zudem sei die Chance, am Ende ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen, nicht sonderlich hoch. Knapp 17 000 Anleger hatten geklagt.

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ach571 am 23.09.2022 um 14:09 Uhr
Abwicklung Vergleichsangebot

Sehr geehrte Mitgeschädigte!
Ja - es gab ein Urteil - aber was ist es wert?? Es hieß zunächst "Sie erhalten in den nächsten Tagen Post der Telekom", das war im Januar 2022. In Fakt ist die Abwicklung durch die Telekom hier nur schleppend, heute 9 Monate nach dem Urteil haben wir noch immer kein Geld gesehen. Was ist Rechtsprechung da wert? Gegen den Moloch Deutsche Telekom hat man keine Chance! Wie kommen die Geschädigten denn nun wirklich zu Ihrem Recht?

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.12.2021 um 16:06 Uhr
Entschädigung für Telekom Aktionäre

@Steinrabe: Nur wer geklagt hat, erhält ein Vergleichsangebot.

Steinrabe am 03.12.2021 um 08:59 Uhr
Entschädigung für Telekom Aktionäre

Erhalten nur Kläger eine Entschädigung ?
Gehen alle übrigen leer aus ?
Freundliche Grüsse

Profilbild Stiftung_Warentest am 01.12.2021 um 11:14 Uhr
Verjährung und wer ist Berechtigt

@DirkTestTest: Ein Vergleichsangebot erhält nur, wer geklagt hat.
Für alle weiteren Fragen bitten wir die Betroffenen, sich an Ihre Anwälte zu wenden.

DirkTestTest am 30.11.2021 um 23:17 Uhr
Verjährung und wer ist Berechtigt ?

Hallo,
Zwei Fragen dazu:
1. wann verjährt der Anspruch (nicht)?
2. wer kann sich alles darauf berufen? Nur die 17000 Anleger oder auch diejenigen, die sich der Klage nicht angeschlossen hatten?