
Telekom. Um die T-Aktie gab es jahrelang Ärger. © picture alliance / Geisler-Fotopress
Im Streit um fehlerhafte Angaben im Börsenprospekt zum dritten Börsengang der Telekom ist eine Lösung in Sicht. test.de erläutert die Details.
Angebot an Aktionärinnen und Aktionäre
Mehr als 20 Jahre, nachdem die dritte Tranche der T-Aktien auf den Markt kam, hat die Telekom betroffenen Anlegerinnen und Anlegern im Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ein Vergleichsangebot unterbreitet. Demnach erhalten Aktionäre den ursprünglichen Emissionspreis von 66,50 Euro beziehungsweise 63,50 Euro abzüglich der Dividenden und eventuellen Verkaufserlöse zuzüglich 70 Prozent der Zinsen, die auf die ausstehende Forderung aufgelaufen sind. Für alle, die die Aktie noch im Depot haben, wird ein fiktiver Wert von 16,50 Euro angenommen, der ebenfalls abgezogen wird.
Beispielrechnungen
Wie die Vergleichsangebote im Detail aussehen, hängt davon ab, ob Anleger die Aktien noch halten oder schon verkauft haben. Sie müssen die Aktien zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000 gekauft haben und die Ansprüche dürfen nicht verjährt sein.
Beispiel: Eine Anlegerin hat im Juni 2000 insgesamt 50 Aktien zum Preis von 63,50 Euro erworben. Sie hat dafür 3 175 Euro gezahlt. Die Telekom rechnet noch Kaufkosten von 47,63 Euro oben drauf, macht 3 222,63 Euro. Als Frühzeichnerin bekommt die Anlegerin noch fünf Bonusaktien. Ab diesem Zeitpunkt beziehen sich die Dividendenzahlungen daher auf 55 Aktien. Als Restwert setzt die Telekom 55 mal 16,50 Euro an, das sind 907,50 Euro.
Das Vergleichsangebot sieht so aus: 3 222,63 Euro minus Dividenden von 667,35 Euro minus Restwert von 907,50 Euro – das ergibt die Hauptforderung von 1 647,78 Euro. Hinzu kommen 70 Prozent der aufgelaufenen Zinsen, das sind 1961,44 Euro – macht zusammen 3 609,22 Euro.
Bei einem Anleger, der die Aktien verkauft hat, rechnet die Telekom nicht mit dem fiktiven Wert von 16,50 Euro, sondern dem tatsächlichen Verkaufskurs. Auch hierfür werden Kosten berücksichtigt. Erfolgte der Kauf vor dem 31. Dezember 2001, gab es keine Bonusaktien.
Ansprüche fast komplett befriedigt
Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), empfiehlt, das Angebot anzunehmen. Die geltend gemachten Ansprüche würden fast komplett befriedigt. Lediglich ein kleiner Teil der Zinsen bleibe außen vor. Wer nicht akzeptiere, dem müsse klar sein, dass der weitere Rechtsweg lang und kostspielig werden dürfte. Zudem sei die Chance, am Ende ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen, nicht sonderlich hoch. Knapp 17 000 Anleger hatten geklagt.
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Sehr geehrte Mitgeschädigte!
Ja - es gab ein Urteil - aber was ist es wert?? Es hieß zunächst "Sie erhalten in den nächsten Tagen Post der Telekom", das war im Januar 2022. In Fakt ist die Abwicklung durch die Telekom hier nur schleppend, heute 9 Monate nach dem Urteil haben wir noch immer kein Geld gesehen. Was ist Rechtsprechung da wert? Gegen den Moloch Deutsche Telekom hat man keine Chance! Wie kommen die Geschädigten denn nun wirklich zu Ihrem Recht?
@Steinrabe: Nur wer geklagt hat, erhält ein Vergleichsangebot.
Erhalten nur Kläger eine Entschädigung ?
Gehen alle übrigen leer aus ?
Freundliche Grüsse
@DirkTestTest: Ein Vergleichsangebot erhält nur, wer geklagt hat.
Für alle weiteren Fragen bitten wir die Betroffenen, sich an Ihre Anwälte zu wenden.
Hallo,
Zwei Fragen dazu:
1. wann verjährt der Anspruch (nicht)?
2. wer kann sich alles darauf berufen? Nur die 17000 Anleger oder auch diejenigen, die sich der Klage nicht angeschlossen hatten?