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Testergebnisse für 7 E-ScooterVon A wie Alkohol bis Z wie Zulassung: Diese Regeln sollten E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer kennen, bevor sie mit den kleinen Flitzern losdüsen.
Alkohol – Promillegrenzen wie beim Auto
Es gelten dieselben Promillegrenzen wie fürs Auto: Ab 0,5 Promille setzt es mindestens 500 Euro Buße, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Für Pkw-Fahranfänger und alle unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Bus und Bahn – Mitnahme oft nicht erlaubt
Bei der Deutschen Bahn fahren zusammengeklappte E-Scooter gratis mit. In Bussen und U-Bahnen sind sie wegen Sicherheitsbedenken vielerorts untersagt, so etwa in Berlin, München, Köln, Frankfurt am Main und Düsseldorf.
Helm – besser mit als ohne
Eine Helmpflicht besteht nicht, da die Höchstgeschwindigkeit auf 20 Kilometer pro Stunde begrenzt ist. Allerdings zeigen Unfallstudien: Besser mit Helm!
Mitfahrer – nicht gestattet
E-Scooter-Fahren ist im Straßenverkehr nur alleine erlaubt. Wer zu zweit fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch nebeneinander dürfen E-Scooter weder auf Radwegen noch auf der Straße fahren.
Radwege nutzen – statt den Gehweg
E-Scooter gehören auf den Radweg oder Radfahrstreifen. Ist keiner vorhanden, müssen sie auf die Straße. Gehwege sind tabu. Fußgängerzonen sind nur mit Extra- Schild „E-Scooter frei“ oder „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt.
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Testergebnisse für 7 E-ScooterVersicherung – Kosten ähnlich wie beim Mofa
E-Scooter-Halter müssen haftpflichtversichert sein. Kosten: ab etwa 30 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 23 Jahren zahlen häufig mehr. Das Nummernschild ist zugleich die Versicherungsplakette. Es muss hinten auf dem Roller kleben und jährlich erneuert werden.
Zulassung – aufs Fabrikschild achten
Für die Straße zugelassene Roller tragen ein Fabrikschild mit Betriebserlaubnis-Nummer (ABE-Nr.) am oder unter dem Rahmen.
Weitere Infos zur Betriebserlaubnis und Tipps zur passenden Versicherung bietet unser E-Scooter-Special.
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Testergebnisse für 7 E-Scooter-
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@j3test: Der Lenker ist gegen Ende des Dauertests in der Mitte gebrochen, da wo sich die Löcher für die Kabelausgänge befinden. Der Test simuliert eine Laufleistung von rund 10 000 Kilometern - das entspricht etwa einer zehnjährigen Nutzung. Vorsichtsmaßnahmen gibt es für Nutzer keine, Risse oder Ähnliches sind vor dem Bruch nicht ersichtlich.
Sie können versuchen, beim Händler oder Hersteller von der Gewährleistung Gebrauch zu machen und den E-Scooter zurückzugeben. Sie greift, wenn ein Produkt beim Kauf bereits einen Mangel hatte. Aufgrund unserer Testergebnisse haben Sie darauf aber keinen Rechtsanspruch.
@Jadzia0308: Die Mitnahme von E-Scooter in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bus, Straßenbahn und U-Bahn ist in einigen Städten nicht erlaubt. Das Verbot erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen.
Wir haben in der Familie 2 Streetbooster Vega - natürlich vor der Veröffentlichung dieses Tests gekauft. Jetzt bin ich doch stark verunsichert und muss wohl überlegen, die Teile zu verschrotten?!
Im Belastungstest sei der Lenker gebrochen. Wo denn genau? Am Klappmechanismus oder oben bei der Verbindung vom Lenker zur Lenkstange? Könnte mir mal bitte jemand ein Foto zu dem Bruch zeigen?
Rechtfertigt der Mangel, den Hersteller zu einem Rückruf aufzufordern?
Moin,
In eurer Aufzählung "nicht erlaubt in..." vermisse ich die Tram/Straßenbahn, oder sind sie da etwa erlaubt? Da ist es ja oft noch enger als im Bus!
@modem3000: Der Test ist aktuell – vom 21.07.2025 – die älteren Kommentare beziehen sich auf einen früheren Test.