E-Scooter im Test

E-Scooter-Regeln: Was erlaubt ist – und was nicht

Datum:
  • Text: Claudia Till
  • Testleitung: Marius Gemmel
  • Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

E-Scooter im Test Testergebnisse für 7 E-Scooter freischalten

Von A wie Alkohol bis Z wie Zulassung: Diese Regeln sollten E-Scooter-Fahre­rinnen und -Fahrer kennen, bevor sie mit den kleinen Flitzern losdüsen.

Alkohol – Promille­grenzen wie beim Auto

Es gelten dieselben Promille­grenzen wie fürs Auto: Ab 0,5 Promille setzt es mindestens 500 Euro Buße, zwei Punkte und einen Monat Fahr­verbot. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Für Pkw-Fahr­anfänger und alle unter 21 Jahren gilt absolutes Alkohol­verbot.

Bus und Bahn – Mitnahme oft nicht erlaubt

Bei der Deutschen Bahn fahren zusammen­geklappte E-Scooter gratis mit. In Bussen und U-Bahnen sind sie wegen Sicher­heits­bedenken vieler­orts untersagt, so etwa in Berlin, München, Köln, Frank­furt am Main und Düssel­dorf.

Helm – besser mit als ohne

Eine Helm­pflicht besteht nicht, da die Höchst­geschwindig­keit auf 20 Kilo­meter pro Stunde begrenzt ist. Allerdings zeigen Unfall­studien: Besser mit Helm!

Mitfahrer – nicht gestattet

E-Scooter-Fahren ist im Straßenverkehr nur alleine erlaubt. Wer zu zweit fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch neben­einander dürfen E-Scooter weder auf Radwegen noch auf der Straße fahren.

Radwege nutzen – statt den Gehweg

E-Scooter gehören auf den Radweg oder Radfahr­streifen. Ist keiner vorhanden, müssen sie auf die Straße. Gehwege sind tabu. Fußgängerzonen sind nur mit Extra- Schild „E-Scooter frei“ oder „Elektrokleinst­fahr­zeuge frei“ erlaubt.

E-Scooter im Test Testergebnisse für 7 E-Scooter freischalten

Versicherung – Kosten ähnlich wie beim Mofa

E-Scooter-Halter müssen haft­pflichtver­sichert sein. Kosten: ab etwa 30 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 23 Jahren zahlen häufig mehr. Das Nummern­schild ist zugleich die Versicherungs­plakette. Es muss hinten auf dem Roller kleben und jähr­lich erneuert werden.

Zulassung – aufs Fabrikschild achten

Für die Straße zugelassene Roller tragen ein Fabrikschild mit Betriebs­erlaubnis-Nummer (ABE-Nr.) am oder unter dem Rahmen.

Weitere Infos zur Betriebs­erlaubnis und Tipps zur passenden Versicherung bietet unser E-Scooter-Special.

E-Scooter im Test Testergebnisse für 7 E-Scooter freischalten

Mehr zum Thema

32 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.07.2025 um 12:33 Uhr
    Streetbooster Vega

    @j3test: Der Lenker ist gegen Ende des Dauertests in der Mitte gebrochen, da wo sich die Löcher für die Kabelausgänge befinden. Der Test simuliert eine Laufleistung von rund 10 000 Kilometern - das entspricht etwa einer zehnjährigen Nutzung. Vorsichtsmaßnahmen gibt es für Nutzer keine, Risse oder Ähnliches sind vor dem Bruch nicht ersichtlich.
    Sie können versuchen, beim Händler oder Hersteller von der Gewährleistung Gebrauch zu machen und den E-Scooter zurückzugeben. Sie greift, wenn ein Produkt beim Kauf bereits einen Mangel hatte. Aufgrund unserer Testergebnisse haben Sie darauf aber keinen Rechtsanspruch.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.07.2025 um 11:50 Uhr
    In Tram und Straßenbahn Mitnahme untersagt

    @Jadzia0308: Die Mitnahme von E-Scooter in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bus, Straßenbahn und U-Bahn ist in einigen Städten nicht erlaubt. Das Verbot erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen.

  • j3test am 26.07.2025 um 22:47 Uhr
    Lenker gebrochen am Streetbooster Vega (Test 8/25)

    Wir haben in der Familie 2 Streetbooster Vega - natürlich vor der Veröffentlichung dieses Tests gekauft. Jetzt bin ich doch stark verunsichert und muss wohl überlegen, die Teile zu verschrotten?!
    Im Belastungstest sei der Lenker gebrochen. Wo denn genau? Am Klappmechanismus oder oben bei der Verbindung vom Lenker zur Lenkstange? Könnte mir mal bitte jemand ein Foto zu dem Bruch zeigen?
    Rechtfertigt der Mangel, den Hersteller zu einem Rückruf aufzufordern?

  • Jadzia0308 am 26.07.2025 um 09:53 Uhr
    E-Scooter erlaubt in Straßenbahn?

    Moin,
    In eurer Aufzählung "nicht erlaubt in..." vermisse ich die Tram/Straßenbahn, oder sind sie da etwa erlaubt? Da ist es ja oft noch enger als im Bus!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.07.2025 um 09:15 Uhr
    Aktueller Test

    @modem3000: Der Test ist aktuell – vom 21.07.2025 – die älteren Kommentare beziehen sich auf einen früheren Test.