
Meta-Datencenter in Irland. Der US-Konzern speichert Daten zu Drittseiten-Besuchen von Facebook- und Instagram-Besuchern oft auch, wenn diese sich bei den Netzwerken ausgeloggt und im Browser den Zugriff auf Drittseiten abgeschaltet haben. © picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Bram Janssen
Spiegel.de, Online-Apotheke, Dating-Dienst: Meta erfährt oft, was Facebook- und Instagramnutzer tun. Jetzt kommt eine Sammelklage. Mitmachen ist leicht und kostet nichts.
Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram, deren Daten vom Mutterkonzern Meta an Dritte weitergegeben wurden, haben die Chance, per Sammelklage bis zu 10 000 Euro Schadenersatz zu erstreiten. Der Verein zum Schutz für Verbraucherinteressen hat jetzt beim Oberlandesgericht in Hamburg eine Sammelklage eingereicht und fordert im Namen aller Betroffenen Unterlassung, Löschung und vor allem Schadenersatz. Facebook- und Instagram-Nutzer, die bei Anmeldung noch nicht volljährig waren, sollen 10 000 Euro erhalten. Bei Erwachsenen hält der Verein 5 000 Euro für angemessen. 9,5 Prozent der Zahlungen sollen am Ende an den Prozessfinanzierer gehen, den die Verbraucherschützer für die Sammelklage eingeschaltet haben.
Mit nur wenigen Minuten Aufwand können Facebook- und Instagram-Nutzer oder ihre Eltern ihre Rechte gegen Meta anmelden. Über die meta-klage.de nimmt die BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei aus Berlin schon jetzt Anmeldungen entgegen. In einigen Monaten werden sich Verbraucher selbst beim Bundesamt für Justiz anmelden können.
Meta weiß, wo seine Nutzer surfen
Der Hintergrund der Klage: Der US-Techkonzern Meta, dem unter anderem Facebook und Instagram gehören, erfährt von jedem Besuch von Facebook- und Instagram-Nutzern auf den meisten Drittseiten. Möglich machen das die Meta-Business-Tools. Diese Tools verwenden viele Nachrichtenportale, Online-Shops und wohl zumindest zeitweise auch der Wahl-o-mat der Bundeszentrale für politische Bildung. So hatte es das Landgericht Mainz festgestellt, siehe unsere Liste mit Urteilen. Aktuell fanden wir auf tagesschau.de und wahl-o-mat.de keine Spur von Meta-Business-Tools. Die Bundeszentrale für politische Bildung versichert: Sie speichere keinerlei personenbezogene Daten von Nutzern des Wahl-o-mats.*
Der US-Konzern ist dadurch bei jedem Besuch dabei, sogar wenn Nutzerinnen und Nutzer sich bei den sozialen Netzwerken ausgeloggt haben – und oft sogar selbst dann, wenn diese in ihrem Browser die Übertragung von Daten an Drittanbieter abgeschaltet hatten. Auf diese Weise weiß das Unternehmen von vielen Benutzern, was sie einkaufen, für welche Medikamente sie sich interessieren, ob und wo sie nach Partnern suchen und zuweilen auch, welche psychischen Probleme sie beschäftigen. Das halten Verbraucher- und Datenschützer für klar rechtswidrig.
Rund 500 Verurteilungen in Einzelfällen haben Rechtsanwalt Max Baumeister und seine Kollegen bereits erstritten. Rechtsschutzversicherungen der Betroffenen machten es möglich. Ausgewählte Urteile enthält unsere Urteilsliste. Meta hat Berufung eingelegt. Jetzt müssen die Oberlandesgerichte entscheiden.
Das Verbraucherinkassounternehmen Privacy ReClaim will ebenfalls eine „Sammelklage“ starten. Das hat allerdings einen Haken: Facebook- und Instagram-Benutzer sollen ihr Recht auf Schadenersatz vollständig ans Unternehmen abtreten. 50 Euro erhalten sie dafür – sofort und unwiderruflich. Einzelheiten dazu unten unter Was Privacy ReClaim anbietet.
*ergänzt am 23.9.25
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Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass der Meta-Konzern von Herrn Zuckerberg nach offiziellen Angaben 2023 weltweit rund 135 "billions" = 135 Milliarden US-Doller Umsatz gemacht und damit einen Nettogewinn von rund 39 Milliarden US-Dollar Gewinn erzielt hat (1 Milliarde = 1.000 Millionen) und das obwohl die Angebote für die User bekanntlich "kostenlos" sind.
Zum Vergleich: Der Gesamtumsatz des deutschen Lebensmitteleinzelhandels, der in diesem Land von mehr als 1,3 Millionen Erwerbstätigen erwirtschaftet wurde, betrug 2021 rund 242 Milliarden Euro (Quelle: lebensmittelmagazin.de) und die Kartoffeln, Tomaten, Äpfel usw. im Supermarkt, die Currywurst von der Pommesbude und die Brezel beim Bäcker sind nicht "kostenlos".