Testkommentar

Nur eine Anfrage frist­gerecht beant­wortet. Die von Samsung vers­endeten Dateien ließen sich zunächst nicht öffnen, erneute Zustellung nötig, dann ein­fach lesbar, es fehlten aber unter anderem Fitness-Daten.

Daten­aus­kunft 06/2019 - Fitnes­stra­cker - Samsung.com

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Daten­aus­kunft 06/2019
Produktgruppe Fitnes­stra­cker
Voll­ständige Aus­kunft erteilt über ... Fußnote: 4
Per­sönliche Daten Fußnote: 1 Ja‑Häkchen
Aktivitäten Fußnote: 2 eingeschränkt Fußnote: 3
Anfrage an Kunden­service Nein‑X
Informationen geliefert zu...
Zweck der Daten­ver­arbeitung Ja‑Häkchen
Speicherdauer Ja‑Häkchen
Pro­fil­bildung Nein‑X
Aus­kunfts­anfragen über
Aus­kunfts­anfragen über Fußnote: 5 samsung.com/request-desk
Merkmale
Frist­gerechte Aus­kunft Fall 1 Fußnote: 6 Ja‑Häkchen
Frist­gerechte Aus­kunft Fall 2 Fußnote: 6 Nein‑X
Frist­gerechte Aus­kunft Fall 3 Fußnote: 6 Nein‑X
Dauer bis Erhalt der Aus­kunft Fall 1 / 2 / 3 31/36/64  Tage
Identifikations­nach­weis Zugangs­daten des Nutzer­kontos
Über­tragungsweg der Ant­wort E-Mail mit Daten­aus­kunft im Anhang, Pass­wort in einer zweiten Mail
Pro­gramme oder Format der Daten (Aus­wahl) Excel, PDF Fußnote: 7
Download möglich Nein‑X Fußnote: 8
Daten­schutz­erklärung Fußnote: 9 Nein‑X
Nutzer­freundliche Dar­stellung Ja‑Häkchen

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
eingeschränkt
Teilweise.

0 = Am Tag der Anfrage geliefert.

- = Nicht geliefert.

Fußnote: 1
Z.B. Name, E-Mail, Anschrift.
Fußnote: 2
Z.B. Chats, Ein­käufe, Part­nersuche.
Fußnote: 3
Keine Fitness-Daten, statt­dessen z.B. Infos zum Kauf des Fitnes­stra­ckers.
Fußnote: 4
Aufgeführt sind nur die von uns nachgeprüften Aktionen und Datenkategorien.
Fußnote: 5
Aus­kunfts­anfrage über mehrere Wege möglich. Wir fragten per E-Mail oder Kon­taktformular an, bei Social Media – wenn möglich – über die App.
Fußnote: 6
Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat.
Fußnote: 7
Laut Anbieter inzwischen umge­stellt auf txt-Dateien.
Fußnote: 8
Als Info, nicht im Test: Aber Download­möglich­keit in der App vor­handen, Daten müssen dann aus Gründen der Les­bar­keit auf den PC über­tragen werden.
Fußnote: 9
Aus Ver­brauchersicht wünschens­wert, von der Ver­ord­nung aber nicht vor­geschrieben.