Cars­haring Wann der Beifahrer ans Steuer darf

Uli K. aus Bremen: Darf eine andere Person mit einem von mir gebuchten Cars­haring-Auto fahren, wenn ich daneben­sitze?

Das kommt auf die allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Anbieters an. So erlauben Flinkster und Stadt­mobil beispiels­weise, dass ein anderer den Wagen fährt. Voraus­gesetzt: Sie selbst sitzen daneben und haben sich davon über­zeugt, dass die fahrende Person einen gültigen Führer­schein hat und fahr­tüchtig ist. Als angemeldeter Nutzer müssen Sie das Handeln des Fahrers gegen­über dem Cars­haring-Unternehmen vertreten.

Hingegen verbieten DriveNow oder Car2go ihren Kunden, andere Personen ans Steuer zu lassen. Bei Car2go darf das Auto selbst dann nicht an jemand anderen weiterge­geben werden, wenn dieser selbst bei Car2go Kunde ist.

DriveNow teilte auf Anfrage mit, dass Nutzer von DriveNow das Auto grund­sätzlich nur selbst fahren dürfen, aber „in Ausnahme­fällen, beispiels­weise bei Übel­keit und langen Fahrten, der Beifahrer das Steuer über­nehmen kann“.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Cars­haring-Unternehmen im Zweifel vorab schriftlich geben, dass jemand anderes im Notfall das Steuer über­nehmen darf.

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  • Reiner030 am 28.07.2019 um 18:26 Uhr
    Aktualisierung möglich für weitere Anbieter?

    Hallo,
    hatte diesen Artikel gefunden und er ist sehr hilfreich. Danke.
    Leider fehlen hier weitere Sharing Anbieter wie z.B. we-share.io von Volkswagen, die in vor kurzem in Berlin angefangen haben.
    Da der Sharing Anbieter meine Anfrage (mit Referenz auf diesen Artikel) seit über 3 Wochen nicht beantwortet hat, wäre es schön, wenn Sie das allgemein für aktuelle Anbieter anfragen und hier oder in einem neuen Artikel/Übersicht mit Zeitpunkt der Anfrage zusammenfassen könnten.
    Der gegebene Tipp die Zusage "schriftlich geben lassen" scheint anhand der Reaktionszeiten leider kaum bis unmöglich umsetzbar zu sein :( .
    Grüße