
Ups - zu schnell. Im Ausland gelten teils strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen als in Deutschland. © Adobe Stock / Kadmy
Verkehrsverstöße im Ausland werden oft teuer. Doch nicht jedes Bußgeld kann in Deutschland eingetrieben werden. Was Autofahrerinnen wissen müssen.
Wer im Urlaub eine Verkehrssünde begeht und nicht gleich zur Kasse gebeten wird, muss damit rechnen, den Bußgeldbescheid später per Post nach Hause geschickt zu bekommen. Das gilt, wenn das Bußgeld eine Bagatellgrenze übersteigt und die Missetat innerhalb der Europäischen Union (EU) begangen wurde. Im manchen EU-Ländern sind Bußgelder deutlich höher als in Deutschland: Wer beispielsweise in Italien 20 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt mindestens 175 Euro. Wir erklären die ganze Bußgeldprozedur im Detail und sagen, wann Verkehrssünderinnen ungestraft davonkommen können.
EU-Bußgelder sind Europa vollstreckbar
Bußgeldbescheide aus jedem EU-Ausland können grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Das gilt für alle ausländischen Geldstrafen und -bußen ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro und betrifft nicht nur Verkehrsdelikte, sondern zum Beispiel auch Geldstrafen, die europäische Gerichte in anderen Fällen verhängen.
Vollstrecken heißt: Das Geld kann eingetrieben werden, wenn der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Die ausländischen Behörden und Kommunen müssen sich dafür an das Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.
Sonderregeln für Österreich
Für Strafzettel aus dem direkten Nachbarland Österreich gelten besondere Regeln: Deutschland hat ein bilaterales Abkommen mit Österreich. Demnach können Geldbußen von dort schon ab 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden.
Hohe Bußgelder für Verstöße
Die Bagatellgrenze von 70 Euro klingt moderat. Sie ist in vielen EU-Ländern aber schnell erreicht, zumal es bei den 70 Euro nicht allein auf die Höhe des Bußgeldes ankommt. Auch Verfahrenskosten werden zur Geldbuße hinzugezählt.
Das kosten Verkehrsverstöße im EU-Ausland
Die Tabelle zeigt, wie viel Autofahrer exemplarisch in verschiedenen EU-Ländern zahlen müssen, wenn sie mit 20 km/h zu schnell unterwegs sind oder eine rote Ampel überfahren und dabei erwischt werden.
Land |
20 km/h zu schnell (Euro) |
Rotlichtverstoß (Euro) |
Dänemark |
Ab 135 |
270 |
Frankreich |
Ab 135 |
Ab 135 |
Kroatien |
Ab 70 |
Ab 265 |
Niederlande |
Ab 70 |
Ab 70 |
Norwegen |
Ab 490 |
710 |
Österreich |
Ab 30 |
Ab 70 |
Spanien |
Ab 100 |
Ab 200 |
Italien |
Ab 175 |
Ab 170 |
Zum Vergleich: Deutschland |
Ab 60 |
90 bis 360 |
Legende
Quelle: ADAC.
Sonderregeln in Städten beachten
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich gut über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Das gilt insbesondere in einigen Städten. Dort gibt es nämlich bestimmte Zonen, die nicht einfach befahren werden dürfen. Einige Beispiele:
Italien. In vielen italienischen Städten gibt es verkehrsberuhigte Zonen, italienisch: zona traffico limitato (ZTL). Die Kennzeichen einfahrender Autos werden per Kamera erfasst. Wer keine Erlaubnis hat, zahlt je nach Stadt etwa rund 100 Euro pro Verstoß.
England. In London gibt es verschiedene Umweltzonen und eine City-Maut. Diese gelten unabhängig voneinander. Einfahrende Fahrzeuge werden per Kamera erfasst. Autofahrer müssen sich vorher online registrieren. Die Bußgeldhöhe richtet sich unter anderem nach der Fahrzeugart.
Schweden. In Göteborg und Schweden gibt es sogenannte Staugebühren. Einfahrende Autos werden per Kamera erfasst. Die Rechnung wird bei ausländischen Autos per Post verschickt.
Tipp. Informationen zu den genauen Details finden Autofahrer auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).
Führerscheinentzug nicht möglich
Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland müssen zwar auch hierzulande bezahlt werden, wer aber nach einem Verkehrsverstoß im Ausland ein Fahrverbot bekommt, darf in Deutschland trotzdem weiterfahren. Das Fahrverbot gilt nur im betreffenden Reiseland. Ebenso wenig gibt es für Verstöße im Ausland Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Ohne Halterdaten kein Bußgeldbescheid
Doch wie kommen die ausländischen Behörden überhaupt an die Namen der deutschen Halter? In der Regel hält die ausländische Polizei oder der Blitzer nur das Kennzeichen fest. Um das Bußgeld eintreiben zu können, stellt die Behörde des Reiselandes mithilfe des Kennzeichens eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Deutschland. Das gibt die Halterdaten heraus.
Gegen unberechtigte Forderungen wehren
Wenn sich Autofahrer zu Unrecht bezichtigt fühlen, müssen sie ihre Einwände geltend machen. Sie können zum Beispiel vorbringen, dass sie gar nicht gefahren sind. Das muss in der Landessprache oder in einer Sprache erledigt werden, die vom Land akzeptiert wird, zum Beispiel auf Englisch.
Ist ein Vorwurf unberechtigt, kann eine deutschsprachige Anwältin im Reiseland helfen. Der ADAC nennt sogenannte Vertrauensanwälte in ganz Europa.
Tipp: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in solchen Fällen hilfreich.
Schnell zahlen lohnt sich
Ist der im Bußgeldbescheid genannte Vorwurf hingegen berechtigt, empfiehlt es sich, zügig zu zahlen. Für Schnellzahler bieten manche Länder Rabatte an. Je nach Reiseland und Verstoß sind Nachlässe von bis zu 50 Prozent möglich.
Nicht zu zahlen, bringt innerhalb der EU nichts. Die ausländische Behörde kann sich an das Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden und dort beantragen, dass der Bußgeldbescheid vollstreckt wird.
Bundesamt für Justiz ist für Vollstreckung zuständig
Das Bundesamt für Justiz (Bfj) stellt dann sicher, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, etwa dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beträgt oder der Betroffene die Möglichkeit hatte, zum Vorwurf Stellung zu nehmen.
Wenn nichts gegen eine Vollstreckung spricht, erhält der Betroffene Post vom Bundesamt für Justiz und hat zwei Wochen Zeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Das BfJ weist Ersuchen zurück, wenn das Bußgeld den Halter trifft, obwohl er für den Verstoß nicht verantwortlich war, er damit im Ausland kein Gehör fand und er dies gegenüber dem BfJ angibt.
Post vom Inkassounternehmen
Manche Länder beauftragen private Inkassounternehmen – insbesondere bei Parkverstößen ist das teilweise üblich. Das Inkassounternehmen kann keine Vollstreckung beim BfJ beantragen. Jedoch können die Länder einen Vollstreckungsantrag beim BfJ beantragen, wenn Verkehrssünder die Post ignorieren.
Wer Post von einem Inkassounternehmen bekommt, sollte gut prüfen, ob die Forderung berechtigt ist und diese dann gegebenenfalls zahlen.
Böse Überraschung bei erneuter Einreise
Wer eine Verkehrssünde im Ausland einfach aussitzen konnte, kann von dieser jedoch wieder eingeholt werden, wenn er erneut in das Land reist. Die Verjährung hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Dabei ist egal, ob es sich um eine Forderung handelt, die hier gar nicht vollstreckt werden könnte.
In manchen Ländern fällt die offene Geldbuße bei der Passkontrolle am Flughafen auf, in anderen bei einer Verkehrskontrolle.
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- Reden ist Silber, Schweigen Gold. Das gilt vor allem, wenn Polizisten oder Staatsanwälte fragen. test.de sagt, wie Sie sich bei Verkehrskontrollen verhalten sollten.
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- Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor betrügerischen E-Mails, die Bußgeldbescheide vortäuschen und Empfänger zu Zahlungen auffordern. So erkennen Sie die falschen Bescheide.
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- Vergehen im Straßenverkehr werden seit Kurzem strenger geahndet. Besonders Rasen und Falschparken ist nun teuer. Die StVO-Novelle war zuvor lange umkämpft worden.
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@Peter1806: Infos zu Bußgeldern in der Schweiz erhalten Sie u.A. auf www.bussgeldkatalog.net/schweiz/
Der Artikel enthält einige interessante Infos. Aber die Schweiz, nicht EU, aber ein direktes Nachbarland, wird gar nicht erwähnt
@susi1402: Zahlen Sie erst einmal nicht, gehen Sie aber bitte schnellstmöglich mit den Unterlagen zur Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Dort kann man die Sache erst einmal prüfen und Ihnen eine individuellen Rat geben. www.verbraucherzentrale.de (PH)
Also ich habe letzte Woche Brief von Inkasso bekommen,ich soll über 350€ bezahlen weil ich in Jahr 2015 in Italien war und falsch geparkt hatte.
Damals hatte ich eine Strafzettel aus Italien bekommen das ich 81€ bezahlen soll.
Ich hatte eine Freundin gebeten zu bezahlen weil es nur mit creditkarte ging und ich keine hatte.Erfahre jetzt das es nicht geklappt hat.
Nach sovielen Jahren kommt dann ein Brief von Inkasso und dann auch noch so einen hohen Betrag.
Was muss ich machen soll ich zahlen?
Ich sehe auch nicht ein das sie mir ohne mich nochmal anzuschreiben den Inkasso eingeschaltet haben und soviel Geld verlangen.
@mikkogram: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Welche Hilfe Gläubiger in Schweden oder anderen Ländern beim Eintreiben offener Forderungen von staatlichen Stellen bekommen, wissen wir leider nicht. Auch die Frage, ob Ihnen bei einer Einreise nach Schweden Ungemach drohen könnte, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Fall an eine spezialisierte Anwaltskanzlei. (PH)