Die Deutsche Post bietet jetzt den E-Postbrief an. Taugt er zum rechtssicheren Versand von Schreiben?
Angebot. Kunden, die sich beim E-Post-Dienst anmelden und ihre Identität überprüfen lassen, können E-Mails auf verschlüsseltem Weg zur Post schicken. Nach Postangaben werden sie verschlüsselt weitergeleitet, wenn der Empfänger auch angemeldet ist. Ist er das nicht, druckt die Post die E-Mail aus, kuvertiert sie und lässt sie vom Postboten austragen. Der E-Postbrief kostet 55 Cent.
Vorteil. Der E-Postbrief ist bequem und erspart den Gang zum Briefkasten. Zudem ist die Kommunikation vertraulicher als eine normale E-Mail.
Nachteil. Es ist ungewiss, ob die Versender für 55 Cent einen gerichtsfesten Zugangsnachweis bekommen. Laut Post reicht es, wenn sie die E-Mail im Gesendet-Ordner aufhebt. „Dies, kombiniert mit einem Nachweis der Post über die geschlossene Natur des Zustellsystems, gibt einen hinreichende Beweiskette, dass der Empfänger den Brief auch wirklich bekommen hat.“ Ob das im Streitfall auch Gerichte so sehen werden, ist unklar. Überzeugender wird es sein, wenn Versender eine Versand- und Zustellbestätigung der Post vorlegen. Die gibt es beim E-Postbrief auch, kostet aber mindestens 1,60 Euro extra.
Finanztest-Kommentar: Ob ein einfacher E-Postbrief einen Zugangsnachweis bietet, ist noch nicht klar. Wer den Dienst aus Gründen der Bequemlichkeit nutzen will, sollte bedenken, dass er auch Pflichten schafft. Das eigene Postfach sollte man laut Deutsche Post jeden Tag checken. Sie meint, dass eintreffende E-Mails spätestens am Folgetag als zugegangen gelten. Das Verfahren ersetzt zudem nicht die Schriftform, die etwa bei der Kündigung eines Mietvertrags Pflicht ist.
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Neuerdings kann man solche Schreiben auch als Belegbrief verschicken. Es vereint den Vorteil eines Einwurfeinschreibens (Zustellung wurde durch Unterschrift des Zustellers dokumentiert) mit einem eindeutigen Beleg des im Brief befindlichen Inhalts. So ist nicht nur belegt, wann etwas zugestellt wurde, sondern auch was genau im Briefumschlag war, ähnlich wie beim Gerichtsvollzieher. Im Gegensatz zum Gerichtsvollzieher wird das Schreiben jedoch sofort am nächsten Tag an den Empfänger weitergeschickt.