Vertrag. Hat Ihr Arbeitgeber Ihren Vertrag befristet, obwohl die Voraussetzungen dafür gar nicht erfüllt sind, ist die Befristung ungültig und Ihr Vertrag gilt automatisch unbefristet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Chef Sie ohne sachlichen Grund wie eine Schwangerschaftsvertretung mehr als zwei Jahre lang befristet beschäftigt.
Fortsetzung. Duldet Ihr Chef, dass Sie nach Ablauf der Befristung ohne Unterbrechung etwa durch Urlaub einfach weiterarbeiten, wird der befristete Vertrag zu einem unbefristeten.
Kündigung. Sind Sie befristet angestellt, kann der Chef Sie während der Laufzeit des Vertrags nur kündigen, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag erlaubt ist.
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- In Deutschland haben 7,5 Prozent der Erwerbstätigen ab 25 Jahren nur einen befristeten Arbeitsvertrag. test.de erklärt, was Arbeitgeber dürfen und was nicht.
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