
Viele „Goldbarren“ im BWF-Tresor waren nicht echt. © Fotolia / psdesign1
Ausgerechnet ein Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Verbraucherschutz ist einer der sechs Angeklagten im Prozess um die BWF-Stiftung in Berlin: Thomas Schulte aus Berlin. Er soll den Verantwortlichen bei ihrem dubiosen Geschäftsmodell geholfen haben. Die Stiftung warb damit, seine Kanzlei sei für die „Überwachung“ zuständig.
Zwischen 2011 und 2015 verkaufte die BWF-Stiftung an etwa 6 000 Anleger für knapp 55 Millionen Euro Gold und versprach, es später teurer zurückzukaufen. Das war ihr nicht erlaubt – ein Grund, warum sie 2014 auf unsere Warnliste kam. Viele „Goldbarren“ waren zudem nicht echt – schlecht für die Anleger.
Schulte betonte 2015, nur anwaltlich beraten zu haben. Er sei von der Schließung der Stiftung überrascht worden.
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