
Ein Kater aus dem Tierheim fiel über seine neue Besitzerin her. © Thinkstock
„Lieb und verschmust“, so beschrieben Mitarbeiter des Dortmunder Tierheims den Kater Lobo, der bei ihnen untergebracht war. Eine Frau entschloss sich, dem Tier ein neues Zuhause zu geben und zahlte die verlangte Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
Doch bei seiner neuen Besitzerin entpuppte sich der vermeintliche Schmusekater als hochaggressiv. Das Tier verbiss sich in den Unterarm der Dortmunderin. Die Frau erlitt eine Blutvergiftung, eine Amputation drohte. Wegen der schweren Verletzung war die Frau acht Monate lang krank geschrieben. Sie trug eine dauerhafte Behinderung davon. Die Katzenhalterin verlangte von dem Tierheim mindestens 60 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie sich herausstellte, hatte das Tier bereits bei zwei Vorbesitzern zugebissen. In erster Instanz wurde die Forderung abgelehnt. Jetzt einigten sich beide Parteien vor dem Oberlandesgericht Hamm auf einen Vergleich. Das Tierheim zahlt 16 000 Euro Schmerzensgeld. Das aggressive Tier wurde eingeschläfert.
-
- Wohin mit Hund oder Katze, wenn es in den Urlaub geht? Die Qualität von Tiersittern oder Tierpensionen zu beurteilen, ist schwierig. Wir geben eine Orientierungshilfe.
-
- Einsame Hunde, schnurrende Kätzchen – sich in Tiere aus dem Tierheim zu verlieben, ist leicht. Wer eins nach Hause holt, sollte die rechtliche Lage kennen.
-
- Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen deshalb Haftpflichtschutz. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern können.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.