Test von Finanz­produkten Stiftung Warentest begrüßt die Stärkung der Verbraucher­information

Die Stiftung Warentest begrüßt, dass die Möglich­keiten von Verbrauchern zu unabhängiger Information bei Finanz­fragen und der Geld­anlage gestärkt werden sollen. Nachdem der Koalitions­ausschuss von CDU, CSU und FDP am Sonn­tag­abend beschlossen hatte, der Stiftung Warentest ab kommendem Jahr zusätzlich 1,5 Mio. Euro dafür zukommen zu lassen, erklärte der Vorstand der Stiftung, Hubertus Primus: “Wir begrüßen es, dass bei dieser Aufgabe, Finanz­produkte zu bewerten, Risikoklassen zu bilden und den Verbraucher noch besser aufzuklären, an die Stiftung Warentest gedacht wird. Wir führen diese Unter­suchungen schon seit Jahren durch und sind Experten auf dem Gebiet.“ Wichtig sei es, den Verbraucher darüber zu informieren, welche Produkte für ihn geeignet und sicher sind.

Seit 1991 gibt die Stiftung Warentest neben ihrer seit 1966 erscheinenden Zeit­schrift „test“ die ebenfalls monatlich erscheinende Zeit­schrift „Finanztest“ heraus. Seitdem hat sie rund 1.500 Unter­suchungen von Finanz­dienst­leistungen durch­geführt – von der Beratungs­qualität der Banken über die unterschiedlichen Formen der Alters­vorsorge, von Produkten des Grauen Kapitalmarktes über die Bewertung von Fonds bis zu sämtlichen privaten Versicherungen.

Mit den nun gewährten zusätzlichen Mitteln kann die Stiftung Warentest einen Ansatz für die Einordnung von Geld­anlagepro­dukten in Anlagekategorien entwickeln. Produkte könnten beispiels­weise einge­teilt werden in „geeignet für die Alters­vorsorge“, „nur zur Beimischung“, „nur für spekulative Anleger“, nur für Anleger mit folgenden Risiko­einteilungen“, usw. In diese beispielhaft genannten Kategorien könnten zukünftig dann auch alle neu auf dem Markt angebotenen Produkte einge­pflegt werden. Bei der Unter­suchung von Finanz­produkten kann die Stiftung sowohl mehr Produkte in die Tests einbeziehen als auch die Frequenz der einzelnen Tests erhöhen. Die wichtigsten Finanz­produkte sind dabei Tages­geld, Fest­geld, Spar­briefe, Investmentfonds, Zertifikate, Produkte des Grauen Kapitalmarktes sowie ethische und ökologische Geld­anlagen. Außerdem soll untersucht werden, wie die Anbieter von Finanz­produkten ihrer Beratungs- und Informations­pflicht nach­kommen.

„Die Einzel­heiten der Förderung sind noch offen“, sagt Primus, „ein Termin mit Verbraucher­schutz­ministerin Aigner steht aber schon fest“.

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