Zinsen Tipps für gemein­sames Sparen

Datum:
  • Text: Kai Schlieter
  • Testleitung: Kathy Elmen­thaler
  • Test­assistenz: Stefanie Kreisel, Beatrix Lemke
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Zinsen - Tipps für gemein­sames Sparen

Zinsen. Zusammen sparen oder sich um andere kümmern – Gemein­schafts­konten und Konto­voll­machten könnten dabei helfen. © Joni Marriott

Ob Partner oder pflegebedürftige Angehörige: Konto­voll­machten und Gemein­schafts­konten sind auch bei Tages- und Fest­geld durch­aus sinn­voll.

Susann und Christian sind frisch verheiratet, wohnen zusammen und möchten nicht nur die monatlichen Kosten teilen, sondern auch zusammen sparen. Weil sie es unkompliziert mögen, richten sie ein Gemein­schafts­konto ein, auf das beide regel­mäßig einzahlen. Damit haben beide Partner nun gleich­zeitig die Entwick­lung ihrer Tages- und Fest­geld­anlagen im Blick.

Unser Rat

Vorsicht Steuer. Bei Gemein­schafts­konten können Unver­heiratete keinen Frei­stellungs­auftrag erteilen. Fließen Zinsen, kann das dazu führen, dass Abgeltungs­steuer anfällt. Die lässt sich aber über die Steuererklärung als Ausgabe geltend machen.

Voll­machten bei Zinsportalen. Voll­machten gibt es bei Check24 (post­mortal, ab dem Tod des Konto­inhabers), Deutsche Bank Zins­markt (trans­mortal, über den Tod des Konto­inhabers hinaus) und Noris­bank Zins­markt (trans­mortal). Nicht möglich sind Konto­voll­machten bei den Zinsportalen Welt­sparen und IKB. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Untersuchung zu Bankvollmachten.

Passende Angebote finden. Unsere regel­mäßig aktualisierten Vergleiche von Tages- und Festgeld lassen sich nach verschiedenen Kriterien filtern – etwa nach Angeboten ohne Mindest­anlagesumme oder solchen, die den Abschluss eines Gemein­schafts­kontos oder die Erteilung einer Voll­macht ermöglichen.

Regeln für das Gemein­schafts­konto

So ein Gemein­schafts­konto ist sinn­voll, denn Eheleute sind nicht auto­matisch gesetzliche Vertreter des jeweils anderen und daher auch nicht berechtigt, auf Geld­anlagen des Part­ners zuzugreifen. Möglich ist dabei auch, mehr als zwei Konto­inhaber einzutragen. Das Konto lautet in diesem Fall auf den Namen aller Konto­inhaber – die dann auch gleichermaßen haften. Verstirbt einer der Konto­inhaber, über­nehmen die verbleibenden Konto­inhaber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Es gibt zwei Typen von Gemein­schafts­konten:

Oder-Konten. Hier können alle Konto­inhaber unabhängig voneinander frei verfügen. Diese Variante empfehlen wir Paaren.

Und-Konten. Bei diesem Konto­typ sind Verfügungen nur möglich, wenn alle zustimmen. Geeignet ist das etwa für Vereine.

Alternative: Konto­voll­macht

Susanns Mutter ist 85 Jahre alt. Werden ihr die Bank­geschäfte zu mühsam, kann sie ihrer Tochter über eine Voll­macht Zugriff aufs Konto ermöglichen. Sie kann diese Erlaubnis auf bestimmte Tages- oder Fest­geld­konten begrenzen oder auf alle Konten bei der Bank ausweiten. Solche Voll­machten sind auch für unvor­hersehbare Notfälle sinn­voll, etwa wenn die Konto­inhaberin krank wird. Was nicht geht: Konten kündigen oder eröffnen, auf den eigenen Namen umschreiben oder weitere Voll­machten erteilen.

Wer eine Konto­voll­macht erteilen will, hat die Wahl zwischen drei Varianten:

Prämortal. Die Voll­macht gilt nur zu Lebzeiten des Konto­inhabers.

Trans­mortal. Die Voll­macht gilt über den Tod des Konto­inhabers hinaus.

Post­mortal. Die Voll­macht ist erst ab dem Tod des Konto­inhabers wirk­sam.

Um die Voll­macht auszustellen, müssen Susann und ihre Mutter gemein­sam zur Bank, sich ausweisen und Unter­schriften leisten. Bei Direkt­banken geht das Ganze per Formular. Der Identitäts­nach­weis erfolgt per Post- oder Video-Ident-Verfahren. Die Voll­macht lässt sich jeder­zeit widerrufen oder ändern.

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