
Zinsen. Zusammen sparen oder sich um andere kümmern – Gemeinschaftskonten und Kontovollmachten könnten dabei helfen. © Joni Marriott
Ob Partner oder pflegebedürftige Angehörige: Kontovollmachten und Gemeinschaftskonten sind auch bei Tages- und Festgeld durchaus sinnvoll.
Susann und Christian sind frisch verheiratet, wohnen zusammen und möchten nicht nur die monatlichen Kosten teilen, sondern auch zusammen sparen. Weil sie es unkompliziert mögen, richten sie ein Gemeinschaftskonto ein, auf das beide regelmäßig einzahlen. Damit haben beide Partner nun gleichzeitig die Entwicklung ihrer Tages- und Festgeldanlagen im Blick.
Unser Rat
Vorsicht Steuer. Bei Gemeinschaftskonten können Unverheiratete keinen Freistellungsauftrag erteilen. Fließen Zinsen, kann das dazu führen, dass Abgeltungssteuer anfällt. Die lässt sich aber über die Steuererklärung als Ausgabe geltend machen.
Vollmachten bei Zinsportalen. Vollmachten gibt es bei Check24 (postmortal, ab dem Tod des Kontoinhabers), Deutsche Bank Zinsmarkt (transmortal, über den Tod des Kontoinhabers hinaus) und Norisbank Zinsmarkt (transmortal). Nicht möglich sind Kontovollmachten bei den Zinsportalen Weltsparen und IKB. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Untersuchung zu Bankvollmachten.
Passende Angebote finden. Unsere regelmäßig aktualisierten Vergleiche von Tages- und Festgeld lassen sich nach verschiedenen Kriterien filtern – etwa nach Angeboten ohne Mindestanlagesumme oder solchen, die den Abschluss eines Gemeinschaftskontos oder die Erteilung einer Vollmacht ermöglichen.
Regeln für das Gemeinschaftskonto
So ein Gemeinschaftskonto ist sinnvoll, denn Eheleute sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter des jeweils anderen und daher auch nicht berechtigt, auf Geldanlagen des Partners zuzugreifen. Möglich ist dabei auch, mehr als zwei Kontoinhaber einzutragen. Das Konto lautet in diesem Fall auf den Namen aller Kontoinhaber – die dann auch gleichermaßen haften. Verstirbt einer der Kontoinhaber, übernehmen die verbleibenden Kontoinhaber alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Es gibt zwei Typen von Gemeinschaftskonten:
Oder-Konten. Hier können alle Kontoinhaber unabhängig voneinander frei verfügen. Diese Variante empfehlen wir Paaren.
Und-Konten. Bei diesem Kontotyp sind Verfügungen nur möglich, wenn alle zustimmen. Geeignet ist das etwa für Vereine.
Alternative: Kontovollmacht
Susanns Mutter ist 85 Jahre alt. Werden ihr die Bankgeschäfte zu mühsam, kann sie ihrer Tochter über eine Vollmacht Zugriff aufs Konto ermöglichen. Sie kann diese Erlaubnis auf bestimmte Tages- oder Festgeldkonten begrenzen oder auf alle Konten bei der Bank ausweiten. Solche Vollmachten sind auch für unvorhersehbare Notfälle sinnvoll, etwa wenn die Kontoinhaberin krank wird. Was nicht geht: Konten kündigen oder eröffnen, auf den eigenen Namen umschreiben oder weitere Vollmachten erteilen.
Wer eine Kontovollmacht erteilen will, hat die Wahl zwischen drei Varianten:
Prämortal. Die Vollmacht gilt nur zu Lebzeiten des Kontoinhabers.
Transmortal. Die Vollmacht gilt über den Tod des Kontoinhabers hinaus.
Postmortal. Die Vollmacht ist erst ab dem Tod des Kontoinhabers wirksam.
Um die Vollmacht auszustellen, müssen Susann und ihre Mutter gemeinsam zur Bank, sich ausweisen und Unterschriften leisten. Bei Direktbanken geht das Ganze per Formular. Der Identitätsnachweis erfolgt per Post- oder Video-Ident-Verfahren. Die Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen oder ändern.
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