Wärmepumpen­versicherung

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Philip Chor­zelewski
  • Testleitung: Michael Nischalke
  • Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

Wärmepumpen­versicherung Testergebnisse für ((waermepumpenVersicherungen:Anz_Prod)) Wär­mepumpen-Ver­sicherungen freischalten

Die Stiftung Warentest hat Absicherungs­angebote für private Betreibe­rinnen einer neuen, von einer Fachfirma fest auf dem Grund­stück montierten Luft-Wasser-Wärmepumpe (Anschaffungs­wert: 20 000 Euro) untersucht.
Unser Modell­fall:

Mehr­beitrag/Jahres­beitrag:

Angegeben ist der Mehr­beitrag zur Wohn­gebäude­versicherung für den erweiterten Schutz oder der Jahres­beitrag für eine ­separate Versicherung. Die Beiträge für unsere beiden Modell­stand­orte 01465 Dresden (ZÜRS 1, güns­tiger Stand­ort) und 40474 Düssel­dorf (ZÜRS 2, teurer Stand­ort) sind meist gleich oder unterscheiden sich gering. Oft müssen Versicherte im Schadens­fall einen Selbst­behalt tragen.

Info: Das Zonierungs­system ZÜRS fasst versicherungs­relevante Geodaten zusammen und ermöglicht die Einschät­zung des Über­schwemmungs­risikos sowie weiterer Naturgefahren. Es teilt Deutsch­land in vier Gefähr­dungs­stufen von 1 (nied­rig) bis 4 (sehr hoch) ein.

Stiftung-Warentest-Mindest­schutz:

Empfehlens­werte Angebote bieten eine umfassende Absicherung (ähnlich den Musterbedingungen des Gesamt­verbands der Versicherer) und erfüllen damit – anders als weniger empfehlens­werte Angebote – alle Anforderungen unseres Stiftung-Warentest-Mindest­schutzes.

Wir empfehlen nur Tarife, die in ­folgenden Punkten Schutz für Schäden bis zu einer Höhe von mindestens 25 000 Euro absichern.

  • Brand, Blitz­schlag, Über­spannung durch Blitz, Explosion, ­Implosion, ­Leitungs­wasser, Sturm und Hagel
  • Elementargefahren wie ­Über­schwemmung, Rück­stau, ­Schnee­druck und Lawinen
  • Schäden durch Wasser, Feuchtig­keit, Frost und Eisgang
  • grob fahr­lässige Herbeiführung des Versicherungs­falls
  • Bedienungs­fehler, unsach­gemäße Hand­habung sowie
    Ungeschick­lich­keit
  • Konstruktions-, Material- oder ­Ausführungs­fehler
  • Diebstahl, Einbruch­diebstahl, Plün­derung und Vorsatz Dritter
  • Vandalismus, Sabotage
  • Tierbisse
  • Schäden durch Kurz­schluss, ­Über­strom, Über­spannung­
  • Teil­nahme am kostenlosen Schlichtungs­verfahren der Ombuds­frau (versicherungs­ombuds­mann.de)

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