Zentrales Vorsorgeregister Hier melden Sie Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung

Zentrales Vorsorgeregister - Hier melden Sie Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung

Wichtiges Dokument. Über das Zentrale Vorsorgeregister wird im Notfall schnell fest­gestellt, dass Sie eine Vorsorgevoll­macht haben. © Getty Images / Klaus Vedfelt

Oft liegen Dokumente zu Hause oder bei Angehörigen. Zusätzlich sollte eine Vorsorgevoll­macht beim Zentralen Vorsorgeregister registriert sein.

Plötzlich auf der Intensiv­station und nicht mehr ansprech­bar – das kann jedem Menschen passieren. Doch kaum jemand hat im Alltag seine Dokumente für die recht­liche Vorsorge dabei. Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung liegen vielleicht zu Hause in der Schublade, sind in einem Ordner im Regal oder bei Angehörigen.

In einem Notfall wissen die Ärzte im Kranken­haus nichts davon. Die Stiftung Warentest erläutert, was passiert, wenn keine Angehörigen oder Ansprech­personen vor Ort sind.

Wichtige Dokumente selbst registrieren

Sinn­voll ist es, Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) zu registrieren, denn hier können Ärztinnen und Ärzte nach­fragen. Jede Privatperson kann die Registrierung selbst veranlassen. Das Zentrale Vorsorgeregister wird im gesetzlichen Auftrag der Bundes­notarkammer geführt und ist die offizielle Melde­stelle für Vorsorgever­fügungen. Registriert werden können folgende Dokumente:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungs­verfügung
  • Wider­spruch gegen das Ehegatten-Notvertretungs­recht
  • Kontakt­daten von Personen, die im Notfall benach­richtigt werden können

Ärzte und Richter haben Zugriff auf die Daten

Sind in einem medizi­nischen Notfall keine Angehörigen vor Ort und haben behandelnde Ärzte in einer Klinik keine Informationen über Kontakte des Patienten oder der Patientin, dürfen sie auf das Zentrale Vorsorgeregister zugreifen.

Ebenso haben Richte­rinnen und Richter eines Betreuungs­gerichts, einer speziellen Abteilung des Amts­gerichts, rund um die Uhr Zugriff auf die Daten. Sie dürfen ermitteln, ob es zum Beispiel eine Vorsorgevoll­macht gibt und können die Vertrauens­person benach­richtigen.

Einmalige Kosten für die Registrierung

Eine Registrierung kostet einmalig eine Gebühr von 20,50 Euro (Zahlung per Last­schrift) bei einer Online-Registrierung, je zusätzlicher Vertrauens­person sind es 3,50 Euro mehr. Auch eine Registrierung per Post ist möglich. Die für die Registrierung notwendigen Formulare können entweder aus dem Internet herunter­geladen oder telefo­nisch ange­fordert werden (Telefon kostenfrei: 0 800/3 55 05 00).

Wichtig: Für die Registrierung müssen die Dokumente nicht einge­reicht werden. „Viele schi­cken ihre komplette Vorsorgemappe an das Vorsorgeregister“, sagt Dominik Hüren, Presse­sprecher der Bundes­notarkammer. Das ist falsch. „Die Dokumente schi­cken wir ungeprüft wieder zurück.“

Ratgeber mit allen Formularen

Patienten­verfügung, Vorsorgevoll­macht, Betreuungs­verfügung: Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest informiert, welches Dokument was leistet, was beim Testament zu beachten ist und wie man den digitalen Nach­lass regelt. Der Ratgeber enthält die wichtigsten Formulare zum Heraus­trennen und Abheften. Sie sind aktuell und entsprechen den Anforderungen des Bundes­gerichts­hofs. Zu allen Formularen gibt es Schritt-für-Schritt-Anleitungen in verständlichem Deutsch. Das Vorsorge-Set hat 144 Seiten und kostet 16,90 Euro (PDF/ePub: 13,99 Euro).

Knapp 6,5 Millionen Einträge

Das Zentrale Vorsorgeregister hat den gesetzlichen Auftrag, Vorsorgever­fügungen zu registrieren. Mitt­lerweile haben knapp 6,5 Millionen Menschen ihre Daten hinterlegt. Privatpersonen und Notare nutzen diese Möglich­keit.

Vertrauens­person wird benach­richtigt

Wer im Vorsorgeregister seine Daten hinterlegt hat, kann damit rechnen, dass das Betreuungs­gericht in einem Notfall schnell ermittelt, wer für den Patienten handeln kann. Im Ideal­fall weiß der oder die Bevoll­mächtigte dann, wo die Originaldokumente liegen, also Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung, und kann sie in der Klinik vorlegen.

Ehepartner können Wider­spruch registrieren

Verheiratete und einge­tragene Lebens­partner dürfen auto­matisch die recht­liche Vertretung in Gesund­heits­angelegenheiten für den anderen über­nehmen – sofern keine Vorsorgevoll­macht vorliegt. Das gilt seit dem Jahr 2023 und ist im sogenannten Ehegatten-Notvertretungsrecht geregelt. Das auto­matische Vertretungs­recht gilt jedoch nur in einer medizi­nischen Notfall­situation und maximal sechs Monate lang.

Möchte ein Ehepartner oder -part­nerin nicht, dass der andere in einem medizi­nischen Notfall auto­matisch gesundheitliche Entscheidungen trifft, kann er dagegen Wider­spruch einlegen. Das Zentrale Vorsorgeregister bietet dafür ein Formular an. Die Wider­spruch-Registrierungs­gebühr beträgt einmalig 17 Euro.

Vorsorgevoll­macht auch für Ehepaare

Auch Ehepaare sollten in einer Vorsorgevoll­macht fest­legen, wer im Ernst­fall Vertrauens­person sein soll. Viele Ehepaare bevoll­mächtigen sich gegen­seitig. Doch nicht alle trauen ihrem Partner oder Part­nerin die recht­liche Vertretung zu. Wer das nicht möchte, kann eine andere Vertrauens­person bestimmen. Eine Vorsorgevoll­macht hat Vorrang vor dem Notvertretungs­recht.

Rund 170 000 Anfragen ans Register im Jahr 2024

Im Jahr 2024 fragten Gerichte aus dem ganzen Bundes­gebiet rund 170 000 Mal beim Zentralen Vorsorgeregister nach, ob eine Patientin oder ein Patient Daten gemeldet hatte. In rund 9 000 Fällen konnte sofort geholfen werden, weil Menschen ihre Daten registriert hatten. Ärzte haben in 312 Fällen Auskunft aus dem Vorsorgeregister erhalten.

Ergibt die Abfrage beim Vorsorgeregister, dass keine Daten hinterlegt sind, und ist kein Bevoll­mächtigter oder Betreuer auffind­bar, beauftragt das Betreuungs­gericht eine Betreuerin oder Betreuer. Das können Angehörige sein, die vom Gericht dann einen Betreuer­ausweis erhalten, oder Berufs­betreuer. Sie treffen im Notfall mit Ärzten Entscheidungen im mutmaß­lichen Interesse des Patienten.

Unser Rat

Vorsorgeregister. Haben Sie bereits eine Vorsorgevoll­macht, eine Patienten- oder Betreuungs­verfügung? Dann sollten Sie die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister melden. Im Notfall fragen Gerichte beim Register nach, ob Sie Daten hinterlegt haben. Haben Sie Ihre Vorsorge mithilfe eines Notars geregelt, über­nimmt dieser – sofern gewünscht – die Registrierung.

Änderung. Einen Eintrag können Sie jeder­zeit ändern oder löschen lassen, teils gebühren­pflichtig.

Kosten. Die dauer­hafte Registrierung der Daten kostet einmalig – je nach Umfang – ab 20,50 Euro.

Kontakt. Das Register erreichen Sie online (vorsorgeregister.de) oder per Post: Bundes­notarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Post­fach 08 01 51, 10001 Berlin. Das Meldeformular können Sie auch telefo­nisch anfordern (Telefon: 0 800/3 55 05 00, kostenlos).

Bevoll­mächtigte werden informiert

Niemand muss befürchten, ohne sein Wissen als Bevoll­mächtigter oder vorgeschlagener Betreuer registriert zu sein: Zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbst­bestimmung informiert das Vorsorgeregister jede im Formular genannte Person über die Eintragung und das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen.

Infokarte oder Zettel im Geldbeutel

Mit oder ohne Vorsorgeregister: Eine kleine Infokarte oder ein Zettel in der Brieftasche kann im Notfall Ärzten schon weiterhelfen. Das ZVR und oft auch Sozial- oder Betreuungs­ver­eine bieten Notfall­karten im Scheck­kartenformat an. Vermerkt sollte sein: „Ich habe eine Vorsorgevoll­macht. Im Notfall Person xx, Rufnummer xx informieren.“

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14 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • ChristianLeibold am 31.12.2024 um 10:12 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.08.2024 um 15:36 Uhr
    Aktualisierung der Patientenverfügung

    @Koschka_324: Nur Änderungen, die im Vorsorgeregister auch eingetragen sind, werden durch einen (teilweisen) Widerspruch oder einen Löschantrag beseitigt. Eine Anleitung dazu finden Sie hier:
    https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zentrales-vorsorgeregister/informationen-fuer-privatpersonen/vorsorgende/registrierung-widerrufen.html
    Änderungen, die den Inhalt der Patientenverfügung, zum Beispiel die Veränderung einer Maßnahme in Todesfallnähe, ändern Sie nur in der Patientenverfügung.
    Der Widerruf einer Bevollmächtigung ist im Vorsorgeregister zu vermerken.

  • Koschka_324 am 30.08.2024 um 12:20 Uhr
    aktualisierte Vorsorgedokumente

    Sollte oder muss die Aktualisierung von Vorsorgedokumenten im Vorsorgeregister ebenfalls vermerkt werden (beispielsweise eine aktualisierte Patientenverfügung mit neuem Datum und neuer Unterschrift, wie auch in Ihrem Vorsorgeset vorgesehen)?
    Wenn ja, welches Antragsformular sollte hierfür benutzt werden?
    Vielen Dank!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.01.2024 um 14:53 Uhr
    Aufbewahrung Vorsorgedokumente

    @markus.ke: Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung im privaten Haushalt aufzubewahren. Wichtig ist, dass Sie dafür Sorge tragen, dass die bevollmächtigten Personen wissen, wo die Unterlagen zu finden sind, bzw. wie sie an diese herankommen.
    Es stimmt, dass im Vorsorgeregister nicht die Dokumente selbst hinterlegt werden können, doch Sie können dort Hinweise hinterlegen, wo die Dokumente zu finden sind.

  • markus.ke am 21.01.2024 um 14:36 Uhr
    Aufbewahrungsmöglichkeiten

    Danke für die wertvollen Information rund um das Thema Vorsorge!!!
    Ich nutze ebenfalls begeistert Ihre Vorsorgeset (für meinen Vater und auch für mich selbst).
    Nach meinem Verständnis: Besteht aktuell nicht die direkte Möglichkeit der (rechtssicheren) "Aufbewahrung" der Detaildokumente und Inhalten beim Vorsorgeregister in elektr. Form? Nur "welche" Dokumente existieren.
    Können Sie dazu vielleicht noch einmal Alternativen nennen? Also außerhalb des privaten Bereichs, nicht beim Notar (dafür nutzen wir ja Ihre tollen Hilfsmittel...).
    Gibt es andere zentrale und neutrale "Aufbewahrungsmöglichkeiten" z.B. Ämter? Archive? o.ä. Zum Beispiel oder vergleichbar wie in meinem Fall: Alleinstehende ohne direkte Vertrauensperson für derartige Angelegenheiten oder die Ihre Dinge schlicht alleine regeln möchten. Wäre ein Vorsorgeregister MIT direkter Hinterlegung der Details zu den Inhalten wünschenswert.
    Danke vorab!