Testkommentar
Kry kooperiert mit dem Gesundheitsdienstleister Noventi und der Apo.com-Group, zu der auch die Versandapotheke Apodiscounter gehört.
Testergebnisse für Kry
Kry Fußnote: 1 | Gewichtung | Testurteil |
---|---|---|
100 % | befriedigend (2,6) | |
Medizinische Behandlung (u.a. Anamnese, Diagnosestellung, Medikamentenverordnung)
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55 % | befriedigend (2,8) |
Service
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20 % | gut (2,1) |
Informationen zum allgemeinen Ablauf
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Sehr gut
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Behandlungsspektrum und Anamnesebogen
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Sehr gut
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Terminservice
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Befriedigend
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Zahlungs- und Rechnungsservice
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Gut
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Kundenorientierung und Hilfsangebote
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Befriedigend
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Handhabung
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20 % | gut (2,2) |
Nutzerführung von der Buchung bis zur Videosprechstunde
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Gut
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Zugang zur Videosprechstunde
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Befriedigend
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Funktionalität der Videosprechstunde
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Gut
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Basisschutz persönlicher Daten
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5 % | befriedigend (3,5) |
Sparsames Erheben von Nutzerdaten
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Sehr gut
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Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung
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Gut
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Mängel in der Datenschutzerklärung
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deutlich
Fußnote: *
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Produktmerkmale für Kry |
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Untersuchungsprogramm | |
Untersuchungsprogramm | Telemedizinische Plattformen 2022 |
Internetadresse | |
Internetadresse | https://kry.de |
Angebotsinformationen (laut Anbieter) | |
Reguläre Sprechzeiten | 7-22 Uhr Fußnote: 2 |
Weiteres Sprechzeitenangebot | Wochenende und Feiertage 8-20 Uhr |
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten für alle Sprechzeiten | Ja‑Häkchen |
Kosten für reguläre Sprechzeiten für Privatversicherte und Selbstzahler (Euro) Fußnote: 3 | 30,59-32,62 Fußnote: 4 |
Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge für Privatversicherte und Selbstzahler (Euro) Fußnote: 3 | 6,41-12,82 Fußnote: 5 |
Legende
- Sehr gut
- sehr gut (0,5 - 1,5)
- Gut
- gut (1,6 - 2,5)
- Befriedigend
- befriedigend (2,6 - 3,5)
- Ausreichend
- ausreichend (3,6 - 4,5)
- Mangelhaft
- mangelhaft (4,6 - 5,5)
- Ja‑Häkchen
- ja
- Nein‑X
- nein
Mängel in der Datenschutzerklärung: keine, sehr gering, gering, deutlich, sehr deutlich.
- Fußnote: *
- Führt zur Abwertung
- Fußnote: 1
- Das Angebot einer Videosprechstunde ist nicht mehr verfügbar.
- Fußnote: 2
- Montag bis Freitag.
- Fußnote: 3
- Die Abrechnung erfolgt für Privatversicherte und Selbstzahler stets auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte. Es liegt letztlich im Ermessen der Ärzte, welche Leistungen auf dieser Basis abgerechnet werden und ob der Steigerungsfaktor 2,3 oder 3,5 genutzt wird.
- Fußnote: 4
- Beispielkosten. Im Test wurden stets 30,59 Euro abgerechnet - das entspricht den Kosten für das Arztgespräch nach der Gebührenordnung für Ärzte, berechnet mit dem Steigerungsfaktor 3,5.
- Fußnote: 5
- Nachtzuschläge werden nicht erhoben.