
Erbfälle im Ausland. Ein Ruhestand unter Palmen kann für Erben zum Problem werden. © Getty Images / Steve Satushek
Erbfälle mit Bezug zum Ausland können die Erben vor Schwierigkeiten stellen. Dürfen Vererbende das Recht ihrer Heimat wählen, sollten sie das tun.
Mallorca-Rentner, Diplomaten und Grenzpendler haben eines gemeinsam: Wenn sie einmal sterben, könnten Erbrecht und Erbschaftssteuer ihre Angehörigen vor eine echte Herausforderung stellen. Dasselbe gilt für alle, denen eine Immobilie im Ausland gehört – und für ausländische Staatsbürger, die in Deutschland leben. Denn nur weil der Verstorbene Deutscher ist, kommt nicht zwangsläufig deutsches Erbrecht zur Anwendung. Und für ausländische Staatsbürger gilt nicht unbedingt das Recht ihres Heimatlandes.
Bei Erbfällen mit Auslandsbezug stellen sich immer zwei Fragen: Welches Recht gilt? Und: Was regelt es? Stiftung Warentest klärt auf.
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- Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen verteilen. Die Checkliste der Stiftung Warentest hilft beim Verfassen.
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