Wer sein Haustier mit in die Ferien nehmen will, muss sich gut vorbereiten. So sollte man im Falle einer Flugreise klären, ob das Tier im Handgepäck transportiert werden kann oder im Frachtraum mitfliegen muss. Dort werden jedes Jahr rund 5000 Tiere verletzt, sterben oder gehen verloren. Geklärt werden muss, welche Einreisebestimmungen im Urlaubsland gelten und ob in der Unterkunft am Ferienort Tiere überhaupt erlaubt sind. Die Experten der Stiftung Warentest geben in der Mai-Ausgabe von Finanztest und im Internet unter www.test.de wichtige Tipps zum Thema.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Hunde und Katzen eindeutig über eine Kennzeichnung per Tätowierung oder über einen Mikrochip identifizierbar sein. Nötig ist zudem ein EU-Heimtierausweis, der Angaben zur Rasse und zu allen Impfungen enthält. Zusätzlich müssen die Tiere gegen Tollwut geimpft sein. Hundebesitzer müssen aufpassen, denn nicht alle Hunderassen dürfen überall einreisen.
Reisen ins außereuropäische Ausland sind oft noch komplizierter. Tierhalter sollten die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes dringend bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat erfragen.
Auch die Rückkehr aus dem Ausland muss geregelt werden. Strenge Vorgaben bestehen etwa für Tiere, die aus Ländern mit hohem Tollwutrisiko kommen, wie das oft in Asien oder Afrika der Fall ist. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bmel.de) steht, welche Länder als tollwutgefährdet gelten und welche Einreiseflughäfen zulässig sind. Denn bei der Wiedereinreise müssen Tiere immer dem Zoll gemeldet werden, und das ist nicht an jedem Flughafen in Deutschland möglich.
Der ausführliche Artikel erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 20. April 2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/reise-mit-haustier abrufbar.
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