Wer vegane Kosmetik kauft, erwartet in der Regel, dass sie keinerlei tierische Bestandteile enthält: zum Beispiel kein Bienenwachs oder Lanolin, ein Emulgator, der aus Schafwolle gewonnen wird. Doch die Auslobung „vegan“ ist gesetzlich nicht definiert, sondern eine Werbeaussage. Anbieter können selbst entscheiden, was sie darunter verstehen. Teilweise entwickeln sie eigene Vegan-Logos. Weit verbreitet ist das V-Logo mit Sonnenblume der britischen Vegan Society. Sie zertifiziert Produkte von Herstellern, die Tiere weder „ausbeuten“ noch „leiden lassen“. Das V-Label der EU tragen bislang kaum kosmetische Produkte; es sollen aber mehr werden. Die Tierschutzorganisation Peta listet unter www.kosmetik.peta.de/deutschland Anbieter in Deutschland auf, die erklären, dass ihre Kosmetika keinerlei Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs enthalten. Weder Naturkosmetik noch der gesetzlich vorgeschriebene Verzicht auf Tierversuche bedeuten per se „vegan“.
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