Ein Unternehmen darf Angestellte nicht zwingen, die Krankenkasse zu wechseln. Dies bestätigte ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 1HK O 7031/06). Die Wettbewerbszentrale hatte gegen eine Firma geklagt, die Mitglieder der AOK Bayern betreute. Sie hatte ihre Angestellten unter Druck gesetzt, selbst in die AOK Bayern zu wechseln. Dies verstößt gegen das Recht auf freie Kassenwahl, entschied das Gericht. Außerdem könnten die Angestellten AOK-Mitglieder beraten, ohne selbst Mitglied zu sein.
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