Kathrin M. aus Stuttgart
Ich bin Lehrerin und möchte an unserer Schule Yoga als Arbeitsgemeinschaft anbieten. Kann ich meine Aufwendungen für die Fortbildungen als Werbungskosten absetzen?
Finanztest: Ja. Allerdings ist entscheidend, welche Art von Lehrgang Sie besuchen. Wenn Sie sich zur Yogalehrerin ausbilden lassen und anschließend unterrichten, können Sie die Kosten geltend machen. Ausgaben für normale Yogakurse muss das Finanzamt jedoch nicht als Werbungskosten berücksichtigen.
Um die Aufwendungen für eine Fortbildung absetzen zu können, sollten Sie deutlich machen können, dass Sie den Kurs aus rein beruflichen und nicht aus privaten Gründen besuchen.
Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil noch einmal hervorgehoben. Er entschied, dass ein Sportlehrer die Kosten für einen Snowboard-Lehrgang absetzen kann (Az. VI R 61/02). Es bestehe ein konkreter Zusammenhang zwischen der Fortbildung „Snowboardfahren im Schulsport“ und der beruflichen Tätigkeit des Lehrers, der die Wintersport-Arbeitsgemeinschaft seiner Schule leitet.
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