Elektrofahr­rad Kinder­anhänger am Pedelec – zu riskant?

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Mit einem E-Bike ist das Ziehen eines Kinder­anhängers deutlich entspannter als ohne Motor. Allerdings müssen Eltern beim Kinder­trans­port mit dem E-Bike einiges beachten.

Anhänger am Pedelec grund­sätzlich erlaubt

Verkehrs­recht­lich gelten Pedelecs – umgangs­sprach­lich vor allem E-Bikes genannt – als Fahr­räder. Das heißt: Grund­sätzlich dürfen Sie einen Kinder­anhänger an Ihr Pedelec montieren. Bei Pedelecs endet die Unterstüt­zung durch den Elektromotor bei einer Maximal­geschwindig­keit von 25 Kilo­meter pro Stunde.

An die stärker motorisierten S-Pedelecs, bei denen ein Elektromotor bis zu einer Geschwindig­keit von bis zu 45 Kilo­meter pro Stunde unterstützt, dürfen Kinder­anhänger hingegen nicht gehängt werden.

Manche Elektrofahr­räder haben zu schwache Bremsen

Gute Bremsen sind Grund­voraus­setzung dafür, dass ein Kinder­fahr­rad­anhänger sicher gezogen werden kann. Im aktuellen E-Bike-Test schafften alle geprüften Modelle mit Scheibenbremsen den Brems­test. Ihre Brems­kraft reichte locker aus, um ihr zulässiges Gesamt­gewicht abzu­bremsen. Bei vielen von ihnen war die Brems­wirkung auch hoch genug, um einen Anhänger mit abzu­bremsen. Aber: Ein Modell mit mecha­nischen Felgenbremsen patzte im Brems­test – auch ohne Anhänger.

Tipp: In unserem Artikel Kindertransport mit dem Fahrrad vergleichen wir, wie sicher Kinder in Fahr­rad­anhänger, Nach­läufer und Lastenrad mitfahren.

Der Bremsweg wird länger

Was aber auch für die aktuell geprüften E-Bikes gilt: Mit Anhänger hat Ihr Pedelec ein anderes Fahr­verhalten. Bedenken Sie, dass sich der Bremsweg Ihres Pedelecs dann merk­lich verlängert. Laut Straßenverkehrs­ordnung dürfen Anhänger inklusive Passagiere und Gepäck maximal 40 Kilogramm schwer sein. Ist das Gewicht höher, ist eine zusätzliche Brems­vorrichtung – auch Auflaufbremse genannt – am Anhänger vorgeschrieben.

Tipp: Machen Sie sich mit dem Fahr­verhalten mit Hänger erst ohne Beladung vertraut, bevor Sie das erste Mal Kinder darin mitnehmen.

Kinder im Anhänger ziehen: Was wichtig ist

Im Anhänger dürfen Sie maximal zwei Kinder bis zum Alter von sieben Jahren mitnehmen. Außerdem gilt für sie eine Anschnall­pflicht. Zu deren Sicherheit ist es auch ratsam, dass sie einen Helm tragen – auch wenn keine gesetzliche Helm­pflicht besteht. Besonders für sehr kleine Kinder ist es empfehlens­wert, ergono­mische Sitze zum Trans­port zu verwenden. Und: Wer Kinder in einem Anhänger zieht, muss laut Straßenverkehrs­ordnung mindestens 16 Jahre alt sein.

Manche Hersteller lassen Anhänger nicht zu

Unabhängig davon, dass Pedelecs verkehrs­recht­liche mit Fahr­rädern gleich­gestellt sind und dass viele Bremsen auch für einen Anhänger reichen würden: Manche Hersteller geben ihre Pedelecs nicht für das Ziehen eines Kinder­anhängers frei. Im Zweifel fragen Sie vor dem Kauf eines E-Bikes beim Hersteller nach oder schauen Sie in die Betriebs­anleitung. Sonst haben Sie im Schadens­fall möglicher­weise keinen Versicherungs­schutz.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.06.2017 um 15:14 Uhr
Gesamtgewicht 40 kg

@Oliver.bende: Sie haben Recht, die Regelung zur Begrenzung des Gesamtgewichts von Fahrradanhängern wurde nicht Gesetz und deshalb gelten für Fahrradanhänger weiterhin die Vorschriften für Autos, was nicht praktikabel ist. Deswegen empfehlen wir trotzdem sich an diese Grenze zu halten. Aber es ist nur eine Empfehlung, keine Vorschrift. (maa)

oliver.bende am 07.06.2017 um 22:53 Uhr
Nachweis für Gesamtgewicht von 40kg

Auch ich habe lange nach einem Anhänger mit Auflaufbremse gesucht und bin letztendlich dennoch nicht fündig geworden. Worauf ich jedoch gestoßen bin ist der Hinweis, dass oft fälschlich behauptet wird, das "67 StVZO Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" sei in die StVZO oder StVO eingegangen. Nach meinen Recherchen ist das bis heute nicht der Fall und nach wie vor lediglich eine Empfehlung.
Dementsprechend wäre Ihre Aussage "Laut Straßenverkehrs­ordnung dürfen Anhänger inklusive Passagiere und Gepäck maximal 40 Kilogramm schwer sein" falsch, da es nach wie vor keine Vorschrift für ein Gesamtgewicht gibt.
Oder habe ich etwas übersehen - dann freue ich mich sehr über einen Hinweis mit Quellenangabe.
Nebenbei bemerkt: Das Merkblatt wurde nach meiner Information von einem Ingenieur mitherausgegeben, welcher selber eine Auflaufbremse entwickelte. Eine Verankerung im Gesetz hätte hier sicher einen Geldsegen beschert.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Bende

Badenser am 22.04.2017 um 15:47 Uhr
Kindernhänger mit Auflaufbremse?

Liebes Test.de-Team,
vielen Dank für diesen Artikel. Ich finde ihn sehr hilfreich, habe jedoch eine Frage:
Da unser Sohn bereits 16 kg hat und die meisten Anhänger zwischen 15 und 20 kg, bleibt nicht mehr viel für seine Schwester übrig um die 40 kg nicht zu erreichen.
Ich suche nun schon eine ganze Weile einen Anhänger mit Auflaufbremse, den es aber nicht zu geben scheint. Auch eine Auflaufbremse zum nachrüsten suche ich vergeblich.
Der hinweis auf die Auflaufbremse ist daher nett gemeint, aber offensichtlich praxisfern. Oder gibt es das und ich habe es nur nicht gefunden?
Mit freundlichen Grüßen