Eigentums­wohnungen Terrassendach muss wieder weg

Eigentums­wohnungen - Terrassendach muss wieder weg

Auf eigene Faust dürfen Wohnungs­eigentümer ihre Terrasse nicht über­dachen. Die Miteigentümer müssen zustimmen.

Wohnungs­eigentümer können verlangen, dass ein Miteigentümer sein eigenmächtig errichtetes Terrassendach wieder entfernt. Das hat der Bundes­gerichts­hof entschieden (Az. V ZR 25/13).

In einer aus Reihenhäusern bestehenden Wohn­eigentums­anlage hatte ein Eigentümer seine Terrasse über­dacht, ohne die anderen zu fragen. Die Richter stuften die Über­dachung als bauliche Veränderung am Gemein­schafts­eigentum ein, der alle zustimmen müssen. Weil einer klagte, muss der Eigentümer das Dach wieder abreißen. Ihm nutzte es nicht, dass er für die Terrasse ein Sondernut­zungs­recht hatte und er den Miteigentümern eine Ausgleichs­zahlung anbot.

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