Eigentümer Aufzug nur einstimmig stilllegen

Wohnungseigentümer können nur einstimmig beschließen, dass ein zur Wohnanlage gehörender Aufzug nicht mehr repariert und damit faktisch stillgelegt wird. Ein bloßer Mehrheitsbeschluss ist nichtig, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 W 104/06-39).

Ein Penthousebewohner hatte in einer Eigentümerversammlung beantragt, den seit Jahren defekten Fahrstuhl wieder zu reparieren. Eine Mehrheit lehnte die Reparatur ab. Sie hätte 28 000 Euro gekostet. Die Richter erklärten den Mehrheitsbeschluss für nichtig. Zwar kann eine Eigentümergemeinschaft über eine Reparatur mehrheitlich entscheiden. Der Beschluss, einen Aufzug dauerhaft nicht wieder funktionsfähig zu machen, komme aber einer Stilllegung gleich. Das könne nur einstimmig entschieden werden. Der Penthousebewohner kann nun die Reparatur des Fahrstuhls verlangen.

Tipp: Sperrt sich die Eigentümergemeinschaft gegen notwendige Reparaturen an der Wohnanlage, können Sie den Ablehnungsbeschluss binnen einem Monat vor Gericht anfechten.

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  • jksew32 am 16.06.2024 um 20:13 Uhr
    Neues Urteil zum Thema

    Ein Urteil aus 2023 ändert das jetzt bzw erweitert vermutlich die Aspekte, auf die es ankommt
    https://www.mietrechtkreuztal.de/weg-faktische-stilllegung-einer-aufzugsanlage-eine-bauliche-veraenderung/