Wohnungseigentümer können nur einstimmig beschließen, dass ein zur Wohnanlage gehörender Aufzug nicht mehr repariert und damit faktisch stillgelegt wird. Ein bloßer Mehrheitsbeschluss ist nichtig, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 W 104/06-39).
Ein Penthousebewohner hatte in einer Eigentümerversammlung beantragt, den seit Jahren defekten Fahrstuhl wieder zu reparieren. Eine Mehrheit lehnte die Reparatur ab. Sie hätte 28 000 Euro gekostet. Die Richter erklärten den Mehrheitsbeschluss für nichtig. Zwar kann eine Eigentümergemeinschaft über eine Reparatur mehrheitlich entscheiden. Der Beschluss, einen Aufzug dauerhaft nicht wieder funktionsfähig zu machen, komme aber einer Stilllegung gleich. Das könne nur einstimmig entschieden werden. Der Penthousebewohner kann nun die Reparatur des Fahrstuhls verlangen.
Tipp: Sperrt sich die Eigentümergemeinschaft gegen notwendige Reparaturen an der Wohnanlage, können Sie den Ablehnungsbeschluss binnen einem Monat vor Gericht anfechten.
-
- Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder Käufer einer Immobilie günstiger fahren. Dabei können Sie unterschiedliche Szenarien berücksichtigen.
-
- Rentable Immobilien zu finden ist nicht einfach. Wir zeigen, wie sich der Kauf einer Eigentumswohnung dennoch lohnen kann und wie Anleger nüchtern kalkulieren.
-
- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ein Urteil aus 2023 ändert das jetzt bzw erweitert vermutlich die Aspekte, auf die es ankommt
https://www.mietrechtkreuztal.de/weg-faktische-stilllegung-einer-aufzugsanlage-eine-bauliche-veraenderung/