In wichtigen Schreiben sollte nicht nur der Inhalt stimmen. Auch auf die Versandart kommt es an. Erklärt der Adressat, er habe nichts erhalten, schauen die Versender von Briefen und E-Mails in die Röhre. Sicherer: ein Fax mit Sendeprotokoll oder der neue E-Postbrief der Deutschen Post. Noch besser sind Einschreiben und Boten. Der Königsweg allerdings ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Sie ist viel günstiger als man denkt. Finanztest informiert.
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Neuerdings kann man solche Schreiben auch als Belegbrief verschicken. Es vereint den Vorteil eines Einwurfeinschreibens (Zustellung wurde durch Unterschrift des Zustellers dokumentiert) mit einem eindeutigen Beleg des im Brief befindlichen Inhalts. So ist nicht nur belegt, wann etwas zugestellt wurde, sondern auch was genau im Briefumschlag war, ähnlich wie beim Gerichtsvollzieher. Im Gegensatz zum Gerichtsvollzieher wird das Schreiben jedoch sofort am nächsten Tag an den Empfänger weitergeschickt.