Briefsendungen

E-Post­brief: Briefe per E-Mail verschi­cken

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Die Deutsche Post bietet jetzt den E-Post­brief an. Taugt er zum rechts­sicheren Versand von Schreiben?

Angebot. Kunden, die sich beim E-Post-Dienst anmelden und ihre Identität über­prüfen lassen, können E-Mails auf verschlüsseltem Weg zur Post schi­cken. Nach Post­angaben werden sie verschlüsselt weitergeleitet, wenn der Empfänger auch angemeldet ist. Ist er das nicht, druckt die Post die E-Mail aus, kuver­tiert sie und lässt sie vom Post­boten austragen. Der E-Post­brief kostet 55 Cent.

Vorteil. Der E-Post­brief ist bequem und erspart den Gang zum Brief­kasten. Zudem ist die Kommunikation vertraulicher als eine normale E-Mail.

Nachteil. Es ist ungewiss, ob die Versender für 55 Cent einen gerichts­festen Zugangs­nach­weis bekommen. Laut Post reicht es, wenn sie die E-Mail im Gesendet-Ordner aufhebt. „Dies, kombiniert mit einem Nach­weis der Post über die geschlossene Natur des Zustell­systems, gibt einen hinreichende Beweiskette, dass der Empfänger den Brief auch wirk­lich bekommen hat.“ Ob das im Streitfall auch Gerichte so sehen werden, ist unklar. Über­zeugender wird es sein, wenn Versender eine Versand- und Zustell­bestätigung der Post vorlegen. Die gibt es beim E-Post­brief auch, kostet aber mindestens 1,60 Euro extra.

Finanztest-Kommentar: Ob ein einfacher E-Post­brief einen Zugangs­nach­weis bietet, ist noch nicht klar. Wer den Dienst aus Gründen der Bequemlich­keit nutzen will, sollte bedenken, dass er auch Pflichten schafft. Das eigene Post­fach sollte man laut Deutsche Post jeden Tag checken. Sie meint, dass eintreffende E-Mails spätestens am Folgetag als zugegangen gelten. Das Verfahren ersetzt zudem nicht die Schriftform, die etwa bei der Kündigung eines Miet­vertrags Pflicht ist.

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Gelöschter Nutzer am 19.08.2013 um 23:35 Uhr
Neue Alternative: Belegbrief

Neuerdings kann man solche Schreiben auch als Belegbrief verschicken. Es vereint den Vorteil eines Einwurfeinschreibens (Zustellung wurde durch Unterschrift des Zustellers dokumentiert) mit einem eindeutigen Beleg des im Brief befindlichen Inhalts. So ist nicht nur belegt, wann etwas zugestellt wurde, sondern auch was genau im Briefumschlag war, ähnlich wie beim Gerichtsvollzieher. Im Gegensatz zum Gerichtsvollzieher wird das Schreiben jedoch sofort am nächsten Tag an den Empfänger weitergeschickt.