
Beratung. Die Zahnärztin erklärt, welche Kosten für Zahnersatz auf die Patientin zukommen. © Getty Images
Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
Ist Zahnersatz fällig, drohen in den meisten Fällen unerwartete Kosten. Selbst bei der reinen Kassenversorgung müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Wir sagen Ihnen, welchen Anteil der Kosten die Kasse übernimmt und welche Rechte Sie als Patientin oder Patient bei einer geplanten Behandlung haben. Sie erfahren, wie Sie mit Bonusheft, Zweitmeinungsmodell und speziellen Krankenkassen-Deals Geld sparen können und wer von der Härtefallregelung profitieren kann. So können Sie überblicken, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen und was Sie nach Beteiligung der Krankenkasse davon selbst tragen müssen – oder an Ihre Zahnzusatzversicherung weitergeben.
Den Heil- und Kostenplan kennen und verstehen
Stellt die Zahnärztin fest, dass ein Patient Zahnersatz – zum Beispiel eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat – braucht, sollte sie die Behandlung ausführlich erläutern und auch auf alternative Optionen der Zahnersatzversorgung eingehen. Dann stellt sie den Heil- und Kostenplan auf. Er zeigt gesetzlich Krankenversicherten, wie teuer eine Zahnersatzbehandlung wie Brücke oder Krone wird, wie viel die Krankenkasse zuschießt und wie hoch ihr Eigenanteil ist – was sie also selbst zahlen sollen.
Für viele Patientinnen und Patienten ist er aber ein Buch mit sieben Siegeln. Sie überblicken nicht, welche Kosten insgesamt auf sie zukommen und was sie nach Beteiligung der Krankenkasse davon selbst tragen müssen.
Ein Heil- und Kostenplan ist bei gesetzlich Krankenversicherten vorgeschrieben. Zahnärztin oder Zahnarzt trägt in das elektronische Dokument den Behandlungsplan ein und auch die voraussichtlichen Kosten. Patientinnen und Patienten erhalten eine vereinfachte „Patienteninformation zum Zahnersatz“.
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- Zahnersatz ist teuer, eine gute Zahnversicherung kostet nicht viel, wie unser Vergleich von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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- Geld für die Zahnprophylaxe gibt es von vielen Krankenkassen. Die Spanne für die Zuzahlung reicht von 20 bis maximal 500 Euro pro Jahr. Ihr Weg zum Zuschuss.
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@alle: Immer wieder kommt es vor, dass Versicherte Fragen dazu haben, welche Leistungen ein Arzt abrechnen darf. Wo bekommen Versicherte Unterstützung?
• Hilfeportal der Verbraucherzentralen: www.kostenfalle-zahn.de
• Hilfeportal der Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern: www.bzaek.de/fuer-patienten/beratung.html
• Individuelle telefonische Beratung bei der Unabhängige Patientenberatung: 0800 011 77 22
• Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 340 60 66 01
• Individuelle Beratung der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de
@brichert: Der Patient muss dem Behandlungsplan zustimmen. Der ist nicht ganz identisch mit dem Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt an die Krankenkasse sendet. Patienten bekommen eine vereinfachte Information zum Zahnersatz.
Zahnärzte und Zahnärztinnen müssen über die voraussichtlichen Kosten einer privat zu zahlenden Behandlung aufklären. Diese Aufklärungsverpflichtung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 630c BGB). Die Aufklärung muss vor der Behandlung in Textform erfolgen, und zwar durch den Behandler selbst:
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
Lesetipp: www.kostenfalle-zahn.de
Patienten, die meinen, dass sie nicht (oder nicht richtig) über den Anfall der Kosten informiert wurden, wenden sich zuerst mit einer Beschwerde an die Zahnarztpraxis.
Einem Bekannten wurde im Sichtbereich ein Zahn unplanmäßig gezogen, weil er nicht zu retten war. Die Zahnärztin hat daraufhin ein Provisorium eingesetzt ohne über die Kosten aufzuklären und zu erwähnen, dass dafür ein Eigenanteil anfällt. Er ist deshalb davon ausgegangen, dass sie ihn lt. Regelversorgung der Krankenkasse behandelt. Es gab keinen Kostenvoranschlag. Den Heil- und Kostenplan hat die Zahnärztin auf elektronischem Weg bei der Krankenkasse eingereicht - ohne, dass er diesen gesehen und unterschrieben hat. Die Behandlung wurde ausgeführt und 2 Wochen später kam eine Rechnung per Post über einen Eigenanteil von 600 EUR. Die Krankenkasse hat lediglich 185 EUR für die Behandlung beigesteuert. Muss er diese Rechnung bezahlen, wenn er über die Kosten vorher nicht informiert wurde? Muss der Kostenvoranschlag zwingend vom Patienten unterschrieben werden, wie sie das im Artikel erwähnen?
Implantate
Ein Bekannter von mir - wohl mit schwierigen Bedingungen - hat in München einige Kostenvoranschläge gehabt. Weil die Zahnärzte im Verlauf oft die Preisschätzung vor Behandlungsbeginn erhöht hatten (veilleicht wollten sie auch nicht wegen des Risikos bei Rauchern) wurde es erst einmal nichts.
Über eine Bekannte, fragte er dann in Braunschweig. Bekam ein viel günstigeres Angebot. Der Zahnarzt "wenns schwierig ist, muss man halt wissen, was man wie macht".
Die Versorgung hat anstandslos geklappt - er hatte auch einen bekannten Dentisten des ausführenden Zahnarztes in München genannt bekommen, der die regelmäßige Kontrolle übernahm. (Man kann ja auch erst in die Stadt gezogen sein)
Hatte weil mich das Thema auch betraf, bei meiner Krankenkasse, die bei fragen eine telefonische Beratung von Fachärzten anbietet, mal gefragt. Da antwortete man mir, dass es im Norden wohl oft günstiger sei - ich könne ja gleich nach Schleswig Holstein gehen.
Gut, wenn man dort Verwandte hat.
@QuaPso: Welche Kosten für ein Implantat im konkreten Fall anfallen, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Schweregrad der Behandlung. Für den gleichen Befund bezahlen Sie nachdem, von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen, ganz unterschiedliche Preise. deswegen macht es immer Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn man Kosten sparen möchte.
Für unsere Untersuchung zu den Tarifen der Zahnzusatzversicherungen haben wir einen Modellfall entwickelt. Wir sind bei diesem für die Implantatversorgung von einem Rechnungsbetrag von 4213 Euro ausgegangen.
Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
• 1358 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
• 884 Euro für implantologische Leistungen,
• 917 Euro für Materialkosten und
• 1054 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten). Das Zahnarzthonorar wurde zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, zu 50 Prozent mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Der Modellfall stellt zwar nicht dar, was auf einen konkret an Kosten zukommt, aber er erleichtert die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung, da wir davon ausgehen, dass unser Modellfall repräsentativ für eine Vielzahl von Fällen ist.