
Cover Stiftung Warentest Finanzen 11/2025.

Oft liegt sie unbeachtet in der Schublade: die Vorsorgevollmacht. Doch fehlt sie, regelt im Notfall ein Gericht die Betreuung. Schüler Rocco (18) und Rentnerin Renate (77) haben sich um das wichtige Dokument gekümmert. Warum sie aktiv geworden sind – und was es generell zu beachten gibt, zeigt das Titelthema der Stiftung Warentest Finanzen im November.
Die Vorsorgevollmacht ist ein klassisches Aufschub-Thema. Aber das muss und sollte sie nicht sein. Dafür ist das Dokument zu wichtig. Es regelt für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit verbindlich, wer handeln und entscheiden darf.
„Die Vorsorgevollmacht gehört zu einem selbstbestimmten Leben dazu. Denn niemand weiß, was das Leben an Einschnitten bereithält“, sagt Simone Weidner, Vorsorgeexpertin bei der Stiftung Warentest. Daher sollte vorab klar sein, wer bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit stellvertretend mit Ärzten oder Behörden sprechen und Entscheidungen treffen darf.
Schüler Rocco Röder (18) hat seine Mutter als Vorsorgebevollmächtigte eingesetzt. Es sei klug, dass sie auch nach seiner Volljährigkeit weiterhin die Dinge regeln kann. Für Rentnerin Renate Hintze (77) übernimmt das ihre Freundin aus dem Schwimmverein. Familienangehörige kamen für sie nicht in Frage. Zwei Generationen, zwei Wege, sich um das sensible Thema zu kümmern.
„Uneingeschränktes Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für die Wahl der passenden Person. Je nach Lebenssituation können das Eltern, Geschwister, Freunde oder Nachbarn sein“, sagt Simone Weidner. „Unser Tipp: Nicht versuchen, jemanden zu überreden.“
Wer keine Vertrauensperson hat, kann eine Betreuungsverfügung erstellen. Und darin dem Gericht eine Person nennen, die im Notfall unterstützen würde, aber nicht die volle Verantwortung übernehmen muss.
Die eigene Vorsorge umfassend zu regeln, hat viele Dimensionen: Auch Kontovollmacht und Patientenverfügung gehören dazu. Das Vorsorge-Set der Stiftung-Warentest beantwortet alle Fragen rund um die rechtliche Vorsorge – inklusive aller Formulare für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die rechtssichere Festlegung.
Alles zur Vorsorge- und Kontovollmacht und warum im Fall einer Immobilie eine notarielle Vorsorgevollmacht vorliegen muss, steht in der November-Ausgabe der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen und unter www.test.de/vorsorgevollmacht.
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