Drei Prozessfinanzierer arbeiten mit Geld von Anlegern. Für diese ist das hochriskant.
Der Berliner Prozessfinanzierer Juragent AG steht als Gewinner fest. Er hat 50 Millionen Euro Anlegergeld in drei Prozesskostenfonds eingesammelt. Ein vierter Fonds hat nach Firmenangaben weitere 20 Millionen Euro zusammen. Die Fonds sollen Klagen finanzieren.
Juragent meldet Gewinn. Doch ob die Anleger jubeln können, ist ungewiss. Sie können nur hoffen, dass Juragent ihr Geld in die richtigen Klagen steckt. Der Fonds bekommt die 30 Prozent Gewinnbeteiligung, die Kläger im Erfolgsfall zahlen müssen. Doch macht Juragent bei der Auswahl zu viele Fehler, sehen Anleger nicht ihren vollen Einsatz wieder.
Die Fonds laufen noch, aussagekräftige Zahlen sind bisher nicht veröffentlicht. Juragent selbst steht nicht unter großem Erfolgsdruck. An Verlusten der Fonds ist die Firma nicht beteiligt. Wenn es ihr gelingt, genug Fälle zu finanzieren und den für die Fonds vereinbarten Gesamtstreitwert zu erreichen, hat sie ihre Pflicht erfüllt. Sie kann Gewinn machen, auch wenn es für die Fondsanleger am Ende nicht reicht.
Zwar ist Juragent über eine Tochterfirma mit 5 Prozent auch am Prozessgewinn beteiligt. Doch diese Prozente bezeichnet selbst ein Firmensprecher als „marginal“. Die Tochterfirma ist auch Fondsgeschäftsführerin und bekommt das bereits von den Anlegern vergütet.
Der Einstieg in die Fonds ist für Anleger nicht nur riskant, sondern auch sehr teuer. Die Anfangskosten betragen fast 19 Prozent ihrer Beteiligung. Dieses Geld kann den Anlegern keine Gewinne bringen. Dazu kommen laufende Kosten.
Außergewöhnlich hohe Einstiegskosten werden auch bei den Fonds von Prozessgarant und Jurinvest fällig. Besonderes Risiko bei Jurinvest: Hier fließt nur etwa die Hälfte des Anlegergeldes in die Prozesse. Die andere Hälfte ist für vorbereitende Arbeiten. Im Prospekt von Prozessgarant fanden wir missverständliche Kostenangaben und falsche Renditeberechnungen.
Anleger, die sich auf die riskanten Investments einlassen, können nicht mit Steuerersparnissen rechnen. Nach einer bundesweit abgestimmten Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster dürfen Anleger die hohen Anfangsverluste aus Prozesskostenfonds nicht steuerlich geltend machen, sondern müssen sie über mehrere Jahre abschreiben. Jurinvest und Juragent weisen auf diese Verfügung hin, bestreiten im Prospekt aber ihre Richtigkeit. Der Prospekt von Prozessgarant sagt dazu nichts.
- Finanztest setzt die Fonds von Juragent und Jurinvest aufgrund hoher Kosten und den Fonds von Prozessgarant zusätzlich wegen Prospektmängeln auf die Warnliste.
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Sehr guter Hinweis , jedoch
1.) leider aus 10/2006 (etwas alt);
2.) leider kein Zugriff auf den angegebenen Link
www.finanztest.de/prozessfinanzierer ???
Sehr hilfreich wäre, zu einer aktualisierten Liste der "Prozeßfinanzierer" eine "Qualifikation" nach Themen/Fachgebieten (z.B. Verwaltungsrecht, Schadenersatzrecht usw.), Mindeststreitwerte & Erfahrungen.