Neue EU-Regeln für Smart Toys Der Spiel­zeugroboter macht dicht

Neue EU-Regeln für Smart Toys - Der Spiel­zeugroboter macht dicht

Risikoroboter. Wenn sich Fremde in vernetztes Spielzeug einloggen, wird es gruselig. © ullstein bild - Westend61 / Alla Azarnikova

Digitales Spielzeug könnte es Fremden ermöglichen, mit Kindern in Kontakt treten. Ab August gelten strengere Regeln für Smart Toys.

So fangen Albträume für Eltern an: Der sprechende Plastikroboter lädt das Kind ins Haus eines Fremden ein. Da das Spielzeug eine ungesicherte Funk­schnitt­stelle hat, konnte sich die fremde Person ganz leicht mit dem Roboter verbinden und ihn die lockenden Sätze sagen lassen.

Das Risiko ist real: Schon vor Jahren deckten wir eine Reihe verstörender Sicherheitslücken von vernetzten Spielzeugen auf. Das soll sich nun ändern. Ab August 2025 gelten in der EU strengere Sicher­heits­regeln für das Internet der Dinge, auch Internet of Things genannt, kurz IoT. Dazu zählen neben Smart Toys auch andere vernetzte Geräte wie Fernseher oder Smartwatches.

Welche EU-Regeln ab August gelten

Eigentlich wollte die EU-Kommis­sion schon im August letzten Jahres mehr Sicherheit für vernetzte Spielzeuge vorschreiben. Es hat nun ein Jahr länger gedauert, die neuen Regeln für die Cybersicherheit von Funkanlagen aufzusetzen. Die Normen EN 18031-1, - 2 und -3 sehen vor, dass in der EU nur noch Funk­anlagen verkauft werden, die mit einem Pass­wort gesichert sind.

Als Funk­anlagen gelten auch Smart Toys. Wäre der Roboter aus unserem Fall­beispiel mit einem Pass­wort gesichert, könnte kein Fremder die Kontrolle über­nehmen. Voraus­gesetzt, die Eltern hätten ein sicheres Passwort erstellt, das nicht leicht zu erraten ist.

Speziell für Smart Toys schreibt die EU ab August zudem vor: Für Erziehungs­berechtigte muss es einen eigenen Log-in geben, mit dem sich das Gerät steuern lässt.

Auf das CE-Zeichen achten

Ob die Puppe oder der Roboter tatsäch­lich den Regeln genügen, soll am CE-Kenn­zeichen zu erkennen sein. Damit bestätigt ein Anbieter, dass sein Produkt die geltenden EU-Vorschriften erfüllt. Eine Garantie bietet das CE-Kenn­zeichen allerdings nicht, weil es nur auf einer Selbst­auskunft der Anbieter beruht.

Die Bundes­netz­agentur will daher nach eigenen Angaben stich­proben­artig über­prüfen, ob Smart Toys und andere vernetzte Geräte das CE-Zeichen zu Recht tragen. Der Behörde zufolge soll ab August ein Team von 100 Beschäftigten damit befasst sein, vernetzte Stoff­tiere, Puppen und weitere IoT-Geräte einzukaufen und im Labor prüfen zu lassen.

Tipp: Mehr Tests und Themen auf unserer Themenseite Datenschutz und IT-Sicherheit.

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