Lauben­versicherungen im Vergleich

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Marion Weitemeier
  • Testleitung: Karin Kuchelmeister
  • Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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Markt­auswahl. Wir haben 136 Versicherer ange­schrieben, die Wohn­gebäude und Hausrat versichern. Zudem haben wir beim Bundes­verband der Kleingarten­ver­eine Deutsch­lands und seinen 20 Landes­verbänden nachgefragt, ob es Gruppen­verträge mit Versicherern gibt. Tarife und Preise wurden beispielhaft für eine Versicherungs­summe von etwa 35 000 Euro ermittelt. Diese Summe war nicht immer exakt darstell­bar, weil die Versicherungs­summe unterschiedlich ermittelt wird.

Gesamt­versicherungs­summe. Diesen Betrag zahlt ein Versicherer höchs­tens für einen Schaden. Er splittet sich in einen Betrag für den Wert der Laube und einen für den Gebäud­einhalt, also Möbel und Geräte.

Unter­versicherungs­verzicht. Bei Verträgen mit Unter­versicherungs­verzicht ersetzt die Versicherung Schäden voll­ständig bis zur Versicherungs­summe. Eine Kürzung wegen einer zu nied­rig abge­schlossenen Versicherungs­summe ist ausgeschlossen.

Jahres­beitrag. Hier sind wir von einem Jahres­vertrag mit einer jähr­lichen Zahlungs­weise ausgegangen.

Versicherte Risiken

Sturm. Sturm­schäden sind ab einer Wind­stärke 8 Beaufort versichert. Gibt es Warte­zeiten oder Selbst­behalte, haben wir dies mit „Einge­schränkt” gekenn­zeichnet und in einer Fußnote ausgeführt.

Einfacher Diebstahl. Der Dieb entwendet Sachen, ohne dass er ein Hindernis (etwa verschlossene Fenster und Türen) über­winden muss.

Einbruchsdiebstahl. Der Dieb dringt gewalt­sam und widerrecht­lich in die verschlossene Laube ein. Dabei öffnet er zum Beispiel brutal eine Tür oder ein Fenster und entwendet Gegen­stände.

Vandalismus nach Einbruch. Unter Vandalismus versteht man die vorsätzliche Beschädigung, dauer­hafte Beschmut­zung oder Zerstörung von Eigentum. Solche Vandalismusschäden werden von einer Versicherung über­nommen, wenn sie nach einem Einbruch verursacht wurden.

Versicherte Gegen­stände

Gartenmöbel. Hierzu zählen Gartenmöbel auf dem versicherten Grund­stück, die sich außer­halb des Gebäudes befinden (etwa Außenküche, Liegestuhl). In der Laube aufbewahrte Möbel gelten als Gebäud­einhalt.

Elektronische Geräte. Gemeint sind Geräte, die sich ständig in der Laube befinden.

Photovoltaik-Anlage. Die Tabellenspalte zeigt, ob Balkonkraftwerke und Steckersolar­anlagen gegen Mehr­beitrag versicher­bar sind. In vielen Kleingärten sind sie noch nicht erlaubt.

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Teil­nahme Ombuds­verfahren.

Diese Spalte zeigt, ob Sie im Streitfall eine kostenfreie Schlichtung durch die Ombudsstelle für Versicherungen in Anspruch nehmen können.

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