Investment­angebot nWealth Dubiose Handels­software lockt mit KI

Investment­angebot nWealth - Dubiose Handels­software lockt mit KI

Künst­liche Intelligenz. Sie sollte bei nWealth angeblich Kunden beim Geld­verdienen helfen. © Getty Images / Alexander Limbach

Die App nWealth soll angeblich künst­liche Intelligenz nutzen, um Kunden zu helfen, beim Börsen­handel Geld zu verdienen. Finanz­aufsichts­behörden warnen vor dem Angebot.

Abzo­cker nutzen eine neue Variante, um Kunden dazu zu bringen, Geld bei ihnen zu investieren. Sie behaupten, ihre – auch als App erhältliche – Software namens nWealth nutze künst­liche Intelligenz beim Börsen­handel und helfe so den Kunden, Geld zu verdienen. Das dafür nötige Konto zu eröffnen, sei kostenlos, Kunden müssten dieses nur mit mindestens 250 US-Dollar ausstatten.

Finanz­aufsichts­behörden warnen vor Angebot

Finanz­aufsichts­behörden mehrerer Länder warnen vor dem Angebot, das unter verschiedenen Namen aufgetaucht ist, etwa n-wealth.app oder n-wealth.co. Sie weisen darauf hin, dass die Betreiber keine Erlaubnis hätten, Finanz­dienst­leistungen zu erbringen. Zudem warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bei n-wealth.app vor Identitäts­diebstahl. Als Betreiberin ist – in fehler­hafter Recht­schreibung – die „Nova Secutiries Ltd., Nicosia, Zypern“ angegeben. Sie miss­braucht laut Bafin die Lizenz­nummer einer tatsäch­lich existierenden Gesell­schaft. n-wealth.co gibt als Kontakt die Analyticsexperts Ltd. an, ein Unternehmen aus Varna in Bulgarien. Betreiberin soll laut Daten­schutz­erklärung eine Ooft Marketing Ltd. sein. Die genannten Firmen waren nicht erreich­bar oder reagierten nicht auf unsere Anfrage. Sie kommen auf unsere Warn­liste.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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