
Neue Identität. Seit dem 1. August 2024 können Menschen Termine vereinbaren, um das eingetragene Geschlecht im Geburtenregister und damit auch in Dokumenten ändern zu lassen. © Getty Images / Luis Alvarez
Sie wollen den Geschlechtseintrag, der Ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, und Ihren Vornamen ändern? Möglich macht es das neue Selbstbestimmungsgesetz. So geht es.
Sie benötigen:
- Schriftliche oder persönliche Anmeldung beim Standesamt
- Drei Monate Geduld
- Persönlichen Termin beim Standesamt
- Gebühr, in Berlin etwa 15 Euro
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Schritt 1: Anmeldung beim Standesamt
Wenden Sie sich an ein Standesamt Ihrer Wahl. Teilen Sie mit, dass Sie Gebrauch vom neuen Selbstbestimmungsgesetz machen und Ihren Geschlechtseintrag und eventuell Vornamen berichtigen lassen möchten. Sie können schon jetzt anmelden, für welche Art von Geschlechtseintrag Sie sich entscheiden und wie Sie zukünftig heißen wollen. Diese Angaben sind zu diesem Zeitpunkt nicht bindend. Ihre Anmeldung muss persönlich, schriftlich per Post oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen. Manche Standesämter bieten online ein Anmeldeformular.
Schritt 2: Termin für persönliche Erklärung vereinbaren
Nach der Anmeldung müssen Sie drei Monate warten. Da eine Änderung ab 1. November 2024 möglich ist, können Sie sich bereits seit Anfang August anmelden. Machen Sie einen Termin für Ihre persönliche Erklärung bei dem Standesamt, bei dem Sie die Änderungen auch angemeldet haben. Bringen Sie Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde und eventuell Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Erklären Sie vor Ort, wie Ihr Geschlechtseintrag vermerkt werden soll, und nennen Sie Ihren neuen Vornamen. Für die Beurkundung dieser Erklärung wird eine Gebühr verlangt, in Berlin sind das 15 Euro. Das Standesamt übermittelt alles an Ihr Geburtsstandesamt. Dort können Sie dann Ihre neue Geburtsurkunde beantragen.
Übrigens: Schritt 1 wird gegenstandslos, wenn Sie die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Anmeldung abgeben.
Schritt 3: Änderung wird wirksam
Ihr Geburtsstandesamt teilt die Änderung Ihrer Meldebehörde mit. Dann können Sie neue Dokumente beantragen, etwa beim Bürgeramt einen neuen Personalausweis und Reisepass. Die Änderung des Geschlechtseintrags ist nur im Reisepass*, nicht im Personalausweis sichtbar. Der angepasste Vorname ist dagegen auch auf dem neuen Personalausweis zu lesen.
*Korrigiert am 2. September 2024
Als Minderjährige ab 14 Jahren können Sie die Erklärung selbst abgeben, aber nur mit Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten. Stimmen sie nicht zu, können Sie die Zustimmung mit Hilfe des Familiengerichts durchsetzen.
Tipp: In unserem Special Namen ändern erklären wir, unter welchen Bedingungen Sie Vor- oder Nachnamen ändern können, ohne gleichzeitig den Geschlechtseintrag zu ändern. Einige Regeln, etwa zu Doppelnamen, werden ab 2025 neu gefasst.
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@Clave: Nach Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend knüpfen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an den individuellen Bedarf nach biologischen und psychosozialen Gegebenheiten an. Daher sindvon der Krankenkasse alle Kosten für Behandlungen vorzunehmen, bei denen geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen ist. Für die Kostenübernahme der gynäkologischen Krebsvorsorge kommt es daher nicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister an.
www.bmbfsfj.de / Suche / SBGG / Häufige Fragen
oder
www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332
Hat der Geschlechtseintrag medizinische Auswirkungen? Konkret: wenn ich divers oder männlich eingetragen bin, aber Gebärmutter usw. habe, zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Krebsvorsorge beim Gynäkologen weiterhin?
@kai-n-enby: Ja, Sie haben Recht, in den aktuellen Personalausweisen wird das Geschlecht nicht mehr erwähnt. Wir werden den Artikel korrigieren.
Wirklich wahr. Weder im Perso noch im Führerschein. Nur im Reisepass (M, F oder X). Und wer hat den schon dabei.
Heisst: Die allermeisten Menschen könnten ihren amtlichen Geschlechtseintrag gar nicht beweisen und war wohl auch noch nie nötig, oder.
Daher auch die Aussagen im SBGG §6: Das amtliche Geschlecht spielt im Alltag keine Rolle. Kann ich bestätigen: Ich bin seit 2019 "divers" eingetragen, muss das aber immer extra sagen.
Geschlecht wird "an der Backtheke" konstruiert, nämlich nach Augenschein Leuten aufgedrückt. Sich dagegen zu wehren ist schweirig.
Übrigens hat der Wechsel trotzdem Konsequenzen: Änderungen sämtlicher Dokumente mit amtlichem Namen. Bankkonten, Verträge, Grundbuch, Kfz-Papiere, Zeugnisse, Bahncard, usw. Wahrscheinlich eine neue Rentenversicherungsnummer. Und Krankenkassen, Kliniken, etc machen mglw Probleme, wenn bestimmte Behandlungen oder die Zuordnung auf Stationen erforderlich sind.
Macht das nicht leichtfertig! Informiert euch über die Konsequenzen!