Trans­personen Recht auf neutrale Anrede

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Entweder Herr oder Frau: So einfach können es sich Firmen nicht mehr machen. Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männ­lichen Geschlecht zuordnen, haben nach einem Urteil des Land­gerichts Frank­furt am Main ein Anrecht auf geschlechts­neutrale Ansprache (Az. 2–13 O 131/20).

Im verhandelten Fall ging es um Buchungen bei einem Onlineportal. Bei der Registrierung und beim Zahlungs­vorgang gab es nur die Auswahl zwischen Herr und Frau. Eine Trans­person sah sich in ihren allgemeinen Persönlich­keits­rechten verletzt. Die Richter gaben ihr recht und schlugen vor, dass Firmen „auf eine geschlechts­spezi­fische Ansprache ganz verzichten“ oder neutrale Gruß­formeln wie „Guten Tag“ nutzen. Eine Entschädigung gibt es nicht. Die Persönlich­keits­verletzung sei weder schwerwiegend noch böswil­lig.

Tipp: Was Sie bei Benach­teiligung in Job oder Alltag tun können, zeigt unser Special Diskriminierung.

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