Entweder Herr oder Frau: So einfach können es sich Firmen nicht mehr machen. Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, haben nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ein Anrecht auf geschlechtsneutrale Ansprache (Az. 2–13 O 131/20).
Im verhandelten Fall ging es um Buchungen bei einem Onlineportal. Bei der Registrierung und beim Zahlungsvorgang gab es nur die Auswahl zwischen Herr und Frau. Eine Transperson sah sich in ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Richter gaben ihr recht und schlugen vor, dass Firmen „auf eine geschlechtsspezifische Ansprache ganz verzichten“ oder neutrale Grußformeln wie „Guten Tag“ nutzen. Eine Entschädigung gibt es nicht. Die Persönlichkeitsverletzung sei weder schwerwiegend noch böswillig.
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