Wenn der Frauenarzt nach der Diagnose eines Myoms zur Gebärmutterentfernung rät: Fragen Sie ihn nach den schonenden Alternativen wie Embolisation und Ultraschall. Sprechen Sie das Thema von sich aus an. Beide Verfahren sind noch keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kostenübernahme muss im Einzelfall geklärt werden. Auf Antrag zahlen die meisten Kassen die Embolisation, der Ultraschall wird eventuell im Laufe des kommenden Jahres Kassenleistung. Die Selbstkosten betragen etwa 5000 Euro.
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- Kassenpatienten haben immer Anspruch auf eine zweite Arztmeinung. Ein spezielles Zweitmeinungsverfahren gibt es nur bei bestimmten Eingriffen, etwa am Kniegelenk.
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