Ich habe gehört, dass ich meine E-Book-Bibliothek nicht an meine Tochter vererben kann. Stimmt das?
Finanztest: E-Books können tatsächlich oft nicht vererbt werden. Das hängt von den allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen der Anbieter ab. Dort steht meist, dass derjenige, der sich ein E-Book herunterlädt, lediglich ein einfaches Nutzungsrecht erhält, das er nicht übertragen darf. Dass der Leser Eigentümer des E-Books wird, ist oft ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet: Der Leser darf das E-Book nicht vererben und auch nicht verkaufen oder verschenken. Eine digitale Bibliothek muss der Erbe also unter Umständen neu aufbauen, während gedruckte Bücher an die Erben weitergegeben werden können.
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