Horst J. aus Köln: Mein Bruder ist vor zwei Jahren gestorben. Er hatte eine Wohnung vermietet. Da kein Testament vorlag, erbten seine Frau und seine beiden Kinder je 50 Prozent. Die Kinder verzichten auf die Mieteinnahmen. Dennoch verlangt das Finanzamt, dass sie ihre fiktiven Mieteinnahmen versteuern. Ist das rechtens?
Finanztest: Ja, die Vorgehensweise des Finanzamtes ist korrekt. Denn Mutter und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft mit folgenden Anteilen: die Mutter mit 50 und die beiden Kinder jeweils mit 25 Prozent. Jährlich muss eine „Einheitliche und gesonderte Feststellung“ für die Vermietungseinkünfte, also für Miet- und Umlageeinnahmen abzüglich der Ausgaben, gemacht werden. Der Betrag, egal ob positiv oder negativ, wird zu 50 Prozent der Mutter und zu je 25 Prozent jedem Kind zugerechnet. In der Steuererklärung werden diese Beträge bei den Beteiligten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt. Wenn die Kinder auf die Mieteinnahmen verzichten, ist das steuerlich nicht relevant. Anders liegt der Fall jedoch, wenn die Kinder ihre Eigentumsanteile an die Mutter übertragen. Dann sind die gesamten Einkünfte nur der Mutter zuzurechnen.
-
- Mit einem durchdachten Testament sichern Sie Ihre Liebsten ab, vermeiden Streit und sparen Steuern. Wichtige Merkmale zeigt ein Muster der Stiftung Warentest.
-
- Nicht nur der Liebe wegen zieht es Paare ins Standesamt. Eine Heirat hat auch rechtliche, finanzielle und steuerliche Vorteile. Lesen Sie hier die wichtigsten.
-
- Hinterbliebene müssen oft eine letzte Steuererklärung für Verstorbene machen. Was dabei wichtig ist und was sich für Ehepartner steuerlich ändert.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.