Hausarzt. Wenn Sie einen Facharzt benötigen, sollten Sie Ihren Hausarzt um Rat bitten. Fragen Sie ihn, ob er einen Fachkollegen kennt, an den er Sie zur Mit- oder Weiterbehandlung überweisen kann. Wenn Sie dort einen Termin vereinbaren, berufen Sie sich bereits am Telefon auf Ihren Hausarzt. In dringenden Fällen sollten Ihr Hausarzt oder seine Arzthelferin in der Facharztpraxis anrufen.
Fachambulanz im Krankenhaus. Sie können sich auch in einer Fachambulanz im Krankenhaus behandeln lassen – nicht zu verwechseln mit der Notfallambulanz, wo Sie etwa nach einem Unfall hingehen. Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er Ihnen eine fachärztliche Ambulanz empfehlen und Sie dorthin überweisen kann.
Terminservice der Kasse. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten eine Terminvermittlung zum Facharzt. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach (Produktfinder Gesetzliche Krankenkasse).
Terminservicestelle. Einen Facharzttermin innerhalb eines Monats muss Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes vermitteln – vorausgesetzt, Sie haben eine Überweisung vom Hausarzt. Achten Sie darauf, dass auf der Überweisung ein Code aus Zahlen und Buchstaben steht, den Sie der Servicestelle nennen müssen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Special Termin beim Facharzt, in der Tabelle Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
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- Gesetzlich Versicherte können viele Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel für Hautkrebs nutzen. Darmkrebsvorsorge können Kassenpatientinnen jetzt schon ab 50 Jahre machen.
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- Monatelang auf einen Facharzttermin warten – das muss nicht sein: Mit den Tipps von Stiftung Warentest kommen gesetzlich Versicherte schneller zu Spezialisten.
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- Gesetzliche Krankenkassen können homöopathische Behandlungen vorerst doch weiter übernehmen. test.de informiert.
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