Der Finanzdienstleister AWD muss zwei Anlegern Schadenersatz zahlen, die Anteile am Dreiländerfonds 94/17 auf Kredit gekauft hatten (OLG Celle, Az. 11 U 291/01 und 11 U 341/01). Bei beiden wurden die Ausschüttungen des geschlossenen Immobilienfonds reduziert, als ein Hauptmieter ausfiel. Die Richter hielten die Risikoaufklärung der AWD-Vermittler für unzureichend. Sie hätten nur nach dem Prospekt vom Mai 1996 der Stuttgarter Firma Kapital Consult belehrt. Der sei aber undeutlich, der AWD hätte eine eigene Risikoprüfung machen müssen. Zudem entsprach die Beratung nicht der Finanzlage der Kläger. Der AWD will nun Revision einlegen. Sollte die scheitern, haben Anleger, die ihre Anteile über AWD-Vermittlung auf Pump gekauft haben, gute Chancen auf Schadenersatz.
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