28 Euro für fünf Minuten Parken? Das kann Contipark-Kunden schnell passieren. Die Firma betreibt knapp 120 Parkhäuser und Parkplätze, viele liegen vor Bahnhöfen oder vor Flughäfen. Sobald ein Kunde die gebuchte Parkzeit nur um wenige Minuten überzieht, kann das gleich 20 Euro Vertragsstrafe kosten. Bundesweit hagelt es deshalb Beschwerden von Autofahrern, die sich übel abgezockt fühlen. Die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg ist dagegen vorgegangen und hat recht bekommen: Gleich mit Strafe, Parkkralle und Abschleppen zu drohen, ist unverhältnismäßig (Landgericht Berlin, Az. 4 O 136/08). „Die Firma darf jetzt das Geld nicht weiterhin einfordern und sie darf diese Klauseln auch nicht mehr weiter verwenden“, erklärt VZ-Juristin Dunja Richter.
-
- Auf Parkplätzen gibt es keine klare Vorfahrtsregel. Das Prinzip „rechts vor links“ greift hier nicht. Wir erklären, welche Verkehrsregeln gelten.
-
- Bis Frühjahr 2023 haben Kommunen Zeit, geeignete Bewerber und Bewerberinnen für die neue Schöffenwahl zu finden. Gibt es zu wenige Freiwillige, werden Schöffen berufen.
-
- Viele Supermärkte schalten Spezial-Firmen für die Überwachung ihrer Parkplätze ein. Falsch Parken wird dann teuer. test.de erklärt, welche Strafen zulässig sind.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.